Akte 
Sitzung 05. Oktober 1995
Entstehung
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1. Trassenbedingte EingriffeAVohnbebauung

Im PfA 72 beeinträchtigt die Trasse nachhaltig das optische Erscheinungsbild der Landschaft in unmittelbarer Nähe des nord-östlichen Siedlungsbereiches der Stadt Montabaur. Um den Wohnwert des überwiegend mit Einfamilienhäusern bebauten Bereiches zu erhalten, müssen landschaftsgerechte Gestaltungsmaßnahmen, insbesondere in Form angemessener Bepflanzungen erfolgen.

Dabei ist sicherzustellen, daß die Tunneleinfahrt beispielsweise durch Begrünung oder Natursteinverblendung in ihrer Farbgebung optisch unauffällig gestaltet und der davor liegende Bereich auf einer Länge von ca. 100 m mit landschaftstypischen, heimischen Bäumen und Sträuchem bepflanzt wird.

2. Lärmschutz

Wohnbebauung

Nach allgemeinen Planungsgrundsätzen erscheint es unabdingbar, zeitgleich vorangetriebene Planungen untereinander zu harmonisieren, um ihre Verwirklichung nicht zu erschweren oder zu verhindern.

Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur haben eine direkt an die Trasse angrenzende Fläche einer konkreten Bauleitplanung zugeführt durch

- in 1992 begonnene und in 1994 abgeschlossene vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § § 165 ff. des Baugesetzbuches

- die in 1994 beschlossene Aufstellung eines Bebauungsplanes für das gesamte Gebiet der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme

- die in 1994 eingeleitete Fortschreibung des Flächennutzungsplanes.

Damit hat sich eine in einer Wechselwirkung mit der Trasse stehende, bereits durch die Instrumente des' Baugesetzbuches konkretisierte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme manifestiert. Inhalt der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und des Bebauungsplanes wird es sein, planungsrechtliche Voraussetzungen für eine hochwertige Wohn- und Geschäftsbebauung in Stadtnähe zu schaffen. Das bedeutet, daß die Planungen der DB AG erhöhten Anforderungen, insbesondere des Lärmschutzes unterliegen.

Angesichts der ohnehin erhöhten Lärmimmissionen an der Tunnelein- und -ausfahrt erscheint die gerade an dieser Stelle gegebene Lücke innerhalb der Schutzvorkehrungen im Bereich des Rettungsplatzes besonders unbefriedigend, da die Art der plötzlich auftretenden Schallbelastung das Wohnumfeld besonders negativ beeinflussen wird. Ein Lückenschluß hinsichtlich des Lärmschutzes ist daher unverzichtbar. Dabei ist auch zu prüfen, ob der Rettungsplatz auf die nördliche Seite der NBS-Strecke verlegt werden kann.

Diese Maßnahme erscheint um so zwingender, als im Bereich eines ehemaligen Hotelgeländes zur Zeit ein Wohngebiet mit ca. 70 Wohneinheiten entsteht.