Akte 
Sitzung 05. Oktober 1995
Entstehung
Einzelbild herunterladen

I

ff

Beschlußvorschlag

1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB:

Der Stadtrat beschließt, den BebauungsplanBaumberg aus dem Jahre 1980 wie folgt zu ändern:

Aus besonderen städtebaulichen Gründen wird die maximale Anzahl der Wohnein­heiten in Wohngebäuden gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB auf6 begrenzt.

Die Bebauungsplanänderung bezieht sich auf den gesamten Änderungsbereich des BebauungsplanesBaumberg aus dem Jahre 1980, der in Ablichtung verkleinert beigefügt ist.

2. Zustimmungsbeschluß:

Der Stadtrat stimmt der Bebauungsplanänderung nebst Begründung in der Form zu, wie er

- dem Stadtrat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und

- in Ablichtung dieser Beschlußvorlage beigefügt ist.

3. Einleitung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB:

Der Stadtrat beschließt, die Bebauungsplanänderungsunterlagen auf die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht offenzulegen, um den Bürgern möglichst frühzeitig über den Inhalt der Planungen Kenntnis zu geben.

4. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB:

Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beauftragen.*

Finanzielle Auswirkungen: nein

Veranschlagung:

noch verfügbar: Haushaltsstelle:

Beratunaseraebnis

Gremium

Sitzung am

(Dr. Pdssel-Dölken) Bürgermeister

J!

vt>

r«jv >-

I vom