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Beschlußvorschlag
1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB:
Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan „Baumberg“ aus dem Jahre 1980 wie folgt zu ändern:
Aus besonderen städtebaulichen Gründen wird die maximale Anzahl der Wohneinheiten in Wohngebäuden gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB auf „6“ begrenzt.
Die Bebauungsplanänderung bezieht sich auf den gesamten Änderungsbereich des Bebauungsplanes „Baumberg“ aus dem Jahre 1980, der in Ablichtung verkleinert beigefügt ist.
2. Zustimmungsbeschluß:
Der Stadtrat stimmt der Bebauungsplanänderung nebst Begründung in der Form zu, wie er
- dem Stadtrat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und
- in Ablichtung dieser Beschlußvorlage beigefügt ist.
3. Einleitung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB:
Der Stadtrat beschließt, die Bebauungsplanänderungsunterlagen auf die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht offenzulegen, um den Bürgern möglichst frühzeitig über den Inhalt der Planungen Kenntnis zu geben.
4. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beauftragen.*
Finanzielle Auswirkungen: nein
Veranschlagung:
noch verfügbar: Haushaltsstelle:
Beratunaseraebnis
Gremium
Sitzung am
(Dr. Pdssel-Dölken) Bürgermeister
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