II. a) Urnenbeisetzungen auf allen FriedhCfen
1) Personal kosten mit Geräteeinsatz pro Urne
2 Arbeitsstunden x 45,50 DM = 91,— DM » 90,-- DM
2) Einebnen und Herrichten nach Ablauf der Ruhefrist
1 1/2 Arbeitsstunden x 45,50 DM zuzüglich Folgekosten 90,-- DM
180,— DM
b) Urnenbeisetzung in bereits belegten Grabstätten
wie a) 90,— DM
Die Einebnungskosten entfallen, da bereits bei Erstbestattung berechnet.
c) Beisetzung von Leichen- und Körperteilen, für die kein besonderes Grab
erforderlich ist
wie b)
d) Urnenbeisetzung in Umenmauer
Personal kosten 1 Std. = 45,50 DM
90,— DM
»45,— DM
III. Gebühren fOr Umbettung - Ausgrabungen und HiederbeiSetzungen
1. Personal kosten mit Maschinenkosten 32 Arbeitsstunden x 45,50 DM
2. Pauschale für besondere Vorkommnisse
456,— DM 90,— DM
insgesamt
1 546,— DM *1 550,— DM
Ausbettung von Leichen
1. nach einer Ruhezeit von weniger als 5 Jahren
2. nach einer Ruhezeit zwischen 5 und 15 Jahren
3. nach einer Ruhezeit zwischen 15 und 30 Jahren
4. nach einer Ruhezeit von mehr als 30 Jahren
5. ungeachtet der Ruhezeit, die bei der Bestattung das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten = 40 %
1 550,- DM 1 450,— DM 1 350,— DM 1 200,— DM
600,— DM
Bei der zeitlichen Abstufung wurden jeweils Personal kosten von pauschal 100,-- DM abgezogen, da der erforderliche Zeitaufwand geringer wird.
IV* Gebühren für die Nutzung der Einseqnunqshalle und Aufbewahrung von Leichen
in Aufbewahrungsräumen der Stadt und ihren Stadtteilen
Die bisher bestehenden Gebühren für die Aufbewahrung von Leichen bleiben unverändert. Lediglich die Gebühr für die Benutzung des Obduktionsraumes in der Friedhofshalle an der Friedensstraße wurde entsprechend dem Arbeitsaufwand von 250,— DM auf 300,-- DM angehoben.

