Akte 
Sitzung 05. Oktober 1995
Entstehung
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II. a) Urnenbeisetzungen auf allen FriedhCfen

1) Personal kosten mit Geräteeinsatz pro Urne

2 Arbeitsstunden x 45,50 DM = 91, DM » 90,-- DM

2) Einebnen und Herrichten nach Ablauf der Ruhefrist

1 1/2 Arbeitsstunden x 45,50 DM zuzüglich Folge­kosten 90,-- DM

180, DM

b) Urnenbeisetzung in bereits belegten Grabstätten

wie a) 90, DM

Die Einebnungskosten entfallen, da bereits bei Erstbestattung berechnet.

c) Beisetzung von Leichen- und Körperteilen, für die kein besonderes Grab

erforderlich ist

wie b)

d) Urnenbeisetzung in Umenmauer

Personal kosten 1 Std. = 45,50 DM

90, DM

»45, DM

III. Gebühren fOr Umbettung - Ausgrabungen und HiederbeiSetzungen

1. Personal kosten mit Maschinenkosten 32 Arbeitsstunden x 45,50 DM

2. Pauschale für besondere Vorkommnis­se

456, DM 90, DM

insgesamt

1 546, DM *1 550, DM

Ausbettung von Leichen

1. nach einer Ruhezeit von weniger als 5 Jahren

2. nach einer Ruhezeit zwischen 5 und 15 Jahren

3. nach einer Ruhezeit zwischen 15 und 30 Jahren

4. nach einer Ruhezeit von mehr als 30 Jahren

5. ungeachtet der Ruhezeit, die bei der Bestat­tung das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten = 40 %

1 550,- DM 1 450, DM 1 350, DM 1 200, DM

600, DM

Bei der zeitlichen Abstufung wurden jeweils Personal kosten von pauschal 100,-- DM abgezogen, da der erforderliche Zeitaufwand geringer wird.

IV* Gebühren für die Nutzung der Einseqnunqshalle und Aufbewahrung von Leichen

in Aufbewahrungsräumen der Stadt und ihren Stadtteilen

Die bisher bestehenden Gebühren für die Aufbewahrung von Leichen bleiben unverändert. Lediglich die Gebühr für die Benutzung des Obduktionsraumes in der Friedhofshalle an der Friedensstraße wurde entsprechend dem Arbeits­aufwand von 250, DM auf 300,-- DM angehoben.