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Durchschnitt!iche Arbeitsstunden:
14.5 Std.
17.5 Std.
18.5 Std.
19.5 Std.
70,0 Std. : 4 = 17,5 Std. pro Grab
Der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn der 4 Friedhofsarbeiter betrug 1995 37,53 DM = 3 37,50 DM.
Die Fahrzeug-, Maschinen- und Geräutepauschale wurde durch das Personal amt mit 6,57 DM pro Arbeitsstunde und die Gebäudepauschale mit 1,51 DM pro Arbeitsstunde festgesetzt.
Desweiteren werden für jede Erdbestattung 6 Leichenträger benötigt. 2 Leichenträger werden von den Bestattungsunternehmen zu einem Pauschalbetrag von 60,-- DM je Bestattung gestellt. 4 Leichenträger sind von der Stadt zu stellen. Nach unseren Ermittlungen benötigen die 4 Leichenträger für jeden Bestattungsfall mit Umkleiden insgesamt durchschnittlich 4,5 Std. Dies ergibt einen tatsächlichen Kostenaufwand von 4,5 Std. x 37,50 DM = 168,75 DM.
Bestattungsgebuhren pro Grabstelle auf den Friedhof Friedensstraße:
796,25 DM 168,75 DM
17,5 Std. x 45,50 DM
4,5 Std. x 37,50 DM Leichenträgerpauschale Unternehmer
60,— DM
1 025,— DM
Für die Grababräumung nach Ablauf der 30- bzw. 50-jährigen Ruhefrist wurde bei der letzten Gebührenfestsetzung im Jahre 1991 eine Pauschale von 110,-- DM festgesetzt. Bei Zugrundelegung von 3 Arbeitsstunden ä 45,50 DM zuzüglich Folgekosten erscheint ein Pauschalbetrag von 175,-- DM vertretbar.
Die ermittelten Bestattungsgebühren von 1 025,— DM
erhöhen sich daher um 175,-- DM
und betragen insgesamt pro Grabstelle 1 200,-- DM
gegenüber bisher 1 000,-- DM auf dem Friedhof an der Friedensstraße.
Bestattungsgebuhren auf den Friedhöfen der Stadtteile:
Auf den Friedhöfen der Stadtteile entfallen die Personal kosten, da die Bestattung durch einen beauftragten Unternehmer zu einem Pauschalbetrag von 460,-- DM pro Grabstelle durchgeführt wird. Dies ‘ergibt folgende Gebührenberechnung:
1. Grabaushub und Schließung (Unternehmer) = 460,-- DM
2. Sachkostenpauschale = 30,-- DM
3. Einebnung nach Ablauf der Ruhefrist = 175,-- DM
insgesamt
655,— DM -650,— DM
gegenüber bisher 550,-- DM für die Friedhöfe in den Stadtteilen.

