Akte 
Sitzung 05. Oktober 1995
Entstehung
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Durchschnitt!iche Arbeitsstunden:

14.5 Std.

17.5 Std.

18.5 Std.

19.5 Std.

70,0 Std. : 4 = 17,5 Std. pro Grab

Der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn der 4 Friedhofsarbeiter betrug 1995 37,53 DM = 3 37,50 DM.

Die Fahrzeug-, Maschinen- und Geräutepauschale wurde durch das Personal amt mit 6,57 DM pro Arbeitsstunde und die Gebäudepauschale mit 1,51 DM pro Ar­beitsstunde festgesetzt.

Desweiteren werden für jede Erdbestattung 6 Leichenträger benötigt. 2 Lei­chenträger werden von den Bestattungsunternehmen zu einem Pauschalbetrag von 60,-- DM je Bestattung gestellt. 4 Leichenträger sind von der Stadt zu stellen. Nach unseren Ermittlungen benötigen die 4 Leichenträger für jeden Bestattungsfall mit Umkleiden insgesamt durchschnittlich 4,5 Std. Dies er­gibt einen tatsächlichen Kostenaufwand von 4,5 Std. x 37,50 DM = 168,75 DM.

Bestattungsgebuhren pro Grabstelle auf den Friedhof Friedensstraße:

796,25 DM 168,75 DM

17,5 Std. x 45,50 DM

4,5 Std. x 37,50 DM Leichenträgerpauschale Unternehmer

60, DM

1 025, DM

Für die Grababräumung nach Ablauf der 30- bzw. 50-jährigen Ruhefrist wurde bei der letzten Gebührenfestsetzung im Jahre 1991 eine Pauschale von 110,-- DM festgesetzt. Bei Zugrundelegung von 3 Arbeitsstunden ä 45,50 DM zuzüglich Folgekosten erscheint ein Pauschalbetrag von 175,-- DM vertret­bar.

Die ermittelten Bestattungsgebühren von 1 025, DM

erhöhen sich daher um 175,-- DM

und betragen insgesamt pro Grabstelle 1 200,-- DM

gegenüber bisher 1 000,-- DM auf dem Friedhof an der Friedensstraße.

Bestattungsgebuhren auf den Friedhöfen der Stadtteile:

Auf den Friedhöfen der Stadtteile entfallen die Personal kosten, da die Be­stattung durch einen beauftragten Unternehmer zu einem Pauschalbetrag von 460,-- DM pro Grabstelle durchgeführt wird. Diesergibt folgende Gebühren­berechnung:

1. Grabaushub und Schließung (Unternehmer) = 460,-- DM

2. Sachkostenpauschale = 30,-- DM

3. Einebnung nach Ablauf der Ruhefrist = 175,-- DM

insgesamt

655, DM -650, DM

gegenüber bisher 550,-- DM für die Friedhöfe in den Stadtteilen.