Probl eabeschrei bung/Begründung
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Entlang der südlichen und nördlichen Grundstücksgrenze wird der Zaun durch die Anpflanzung von "Clematis Montana Rubens" begrünt.
Begründung:
Die Fa. Böckling beantragte am 08.06.1995 eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Horresser Berg" bezüglich der in dem dazu gehörenden Grünor^jbngsplan vorgesehenen Eingrünung der Grundstücksrenzen.
So soll entlang der alten K 151 im Süden des Grundstückes die geforderte Grünfläche von 10,00 m Breite auf einer Länge von 60 m um ca. 5,00 m Breite reduziert werden, wodurch die geforderte Grünfläche um ca. 300 m 2 unterschritten wird.
Die umseitig skizzierten Ersatzmaßnahmen, die von der Fa. Böckling vorgeschlagen wurden, kompensieren diesen Eingriff in die vorgesehene Begrünung weitestgehend. Sollte dazu auch noch die Begrüung entlang des inneren Kreisverkehrs mit Bäumen vorgenommen werden, bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken dagegen, zur beantragten Befreiung entsprechend der Bestimmungen der §§ 31 Abs. 2 in Verbindung mit 36 BauGB das erforderliche Einvernehmen zu ertfielen.
Auch die Umweltbeauftragte der Verbandsgemeinde Montabaur hat nach intensiver Prüfung keine Einwände gegen den beantragten Eingriff und den dafür vorgesehenen Ersatz.
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Montabaur. 03.07.1995
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