Akte 
Sitzung 07. September 1995
Entstehung
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Anlage Nr. 11 zur Niederschrift

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VERBANOSGEMEINDEVERWALTUNG

MONTABAUR

Beschlußvorlage

Im Namen der Stadt Montabaur

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Abt./Az.:

III/l 611-21 Be/No

Datum

03.07.1995

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Oruckttch« Nr. (ggf. N*chtrtgv*rm*rk)

176/1995

<y Beratungsfolg«

(y Sitzungstermin

Bau-, Haupt- und Finanzausschuß

13.07.1995

U mwe1tausschuß

13.07.1995

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Betreff

Antrag der Fa. Böckling, Montabaur, auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Horresser Berg" bezüglich der Grünordnung

BeechluBvorachleg

Die Ausschüsse nehmen Kenntnis von dem Befreiungsantrag.

Das gemeindliche Einvernehmen wird entsprechend der Bestimmungen der §§ 31

Abs. 2 in Verbindung mit 36 BauGB zur Unterschreitung der geforderten

Grünfläche entlang der alten K 151 auf einer Fläche von 300 m * 1 2 3 4 5 unter

folgenden Voraussetzungen erteilt:

1. Entsprechend des beigefügten Schemaplanes wird im Bereich der Einfahrt die nach dem Bebauungsplan vorgeschriebene 7-reihige Pflanzung (2 x Schema B) vorgeschrieben.

2. Die zusäztlich angebotene Kompensationsfläche wird nicht mit den vorgesehenen Bodendeckern besetzt, sondern mit einer Weiterführung der 7-reihigen Pflanzung (2 x Schema C) versehen.

3. Im weiteren Verlauf der alten K 151 wird auf einer Breite von 5.00 m eine 3-reihige Pflanzung (3,5 x Schema B) vorgesehen.

4. Entlang der anschließenden Grundstücksgrenze zum inneren Verteilerring wird eine 5,00 m breite 3-reihige Pflanzung (2,5 x Schema 3) vorgenommen.

5. Entlang der inneren Erschließungsstraße muß die im Bebauungsplan vorgesehene Bepflanzung mit Bäumen der Art Silia Cordata auf dem Grundstück gehörenden Grenzteil erfolgen.

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

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| stimmig

Mit

Stimmen*

mehrheit

Ja

Nein

Enthaltung

Laut

Beschluß-

Vorschlag

Ab­

weichender

Beschluß

(Rückseite)

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