Anlage Nr. 11 zur Niederschrift
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VERBANOSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR
Beschlußvorlage
Im Namen der Stadt Montabaur
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öffentlich |X 1 öffentlich
Abt./Az.:
III/l 611-21 Be/No
Datum
03.07.1995
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Oruckttch« Nr. (ggf. N*chtrtgv*rm*rk)
176/1995
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■(y Sitzungstermin
Bau-, Haupt- und Finanzausschuß
13.07.1995
U mwe1tausschuß
13.07.1995
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Betreff
Antrag der Fa. Böckling, Montabaur, auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Horresser Berg" bezüglich der Grünordnung
BeechluBvorachleg
Die Ausschüsse nehmen Kenntnis von dem Befreiungsantrag.
Das gemeindliche Einvernehmen wird entsprechend der Bestimmungen der §§ 31
Abs. 2 in Verbindung mit 36 BauGB zur Unterschreitung der geforderten
Grünfläche entlang der alten K 151 auf einer Fläche von 300 m * 1 2 3 4 5 unter
folgenden Voraussetzungen erteilt:
1. Entsprechend des beigefügten Schemaplanes wird im Bereich der Einfahrt die nach dem Bebauungsplan vorgeschriebene 7-reihige Pflanzung (2 x Schema B) vorgeschrieben.
2. Die zusäztlich angebotene Kompensationsfläche wird nicht mit den vorgesehenen Bodendeckern besetzt, sondern mit einer Weiterführung der 7-reihigen Pflanzung (2 x Schema C) versehen.
3. Im weiteren Verlauf der alten K 151 wird auf einer Breite von 5.00 m eine 3-reihige Pflanzung (3,5 x Schema B) vorgesehen.
4. Entlang der anschließenden Grundstücksgrenze zum inneren Verteilerring wird eine 5,00 m breite 3-reihige Pflanzung (2,5 x Schema 3) vorgenommen.
5. Entlang der inneren Erschließungsstraße muß die im Bebauungsplan vorgesehene Bepflanzung mit Bäumen der Art S’ilia Cordata auf dem Grundstück gehörenden Grenzteil erfolgen.
Beratungsergebnis
Gremium
Sitzung am
TOP
_. En-
| stimmig
Mit
Stimmen*
mehrheit
Ja
Nein
Enthaltung
Laut
Beschluß-
Vorschlag
Ab
weichender
Beschluß
(Rückseite)
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vom
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I vom 1995 . XI

