Akte 
Sitzung 07. September 1995
Entstehung
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11. Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Hausordnung verstoßen oder den Anordnungen des Bibliothekspersonals zuwiderhandeln, können befristet, bei groben bzw. wiederholten Zuwiderhandlungen unbefristet, von der Benut­zung der Stadtbücherei ausgeschlossen werden. Über einen unbefristeten Aus­schluß entscheidet die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.

12. Diese Hausordnung tritt mit Wirkung vom 15. September 1995 in Kraft.

Montabaur, den.

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(Dr. Possel-Dölken) Bürgermeister

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