Akte 
Sitzung 07. September 1995
Entstehung
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Problem beschreibungt Begründung

Die Satzung der Stadtbücherei in der bisher geltenden Form bedarf einer Fortschreibung und Ergänzung, da die Bücherei nach Umzug in die neuen Räume im Hause Hager den Ansprüchen, die ' heute an eine moderne Bücherei gestellt werden genügen wird. Das heißt, daß u.a. folgende, bisher nicht vorhandene Einrichtungen und Gegebenheiten für den Benutzer künftig vorhanden sind und daher ihren Niederschlag in der Büchereisatzung finden müssen.

Ausstattung der Bücherei mit einer vernetzten EDV-Anlage

Ausbau und Erweiterung des Medienbestandes (Tonkassetten, CDs, Zeitschriften)

Möglichkeit des direkten Zugriffs auf die Bestände der Landesbibliothek mittels Bildschirm

Ausweitung der Öffnungszeiten

Der vorliegende Satzungsentwurf wurde auf der Grundlage der bisher geltenden Satzung durch Ergänzung und Änderung in folgenden Punkten fortentwickelt:

1. Die Unentgeltlichkeit der Benutzung der Stadtbücherei wurde zwar bisher schon praktiziert, ist aber jetzt in § 1 Abs. 3 des Entwurfes festgeschrieben.

2. Durch die Einführung der EDV werden die persönlichen Daten der Benutzer unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen künftig gespeichert (§ 4 Abs. 1)

3 Die Ausleihfristen werden für die verschiedenen Medien (Bücher, Präsenzbestand, Zeitschriften, AV-Medien) neu definiert (§ 6)

4. Für den Präsenzbestand und die technischen Einrichtungen (Kassettengeräte, CD-Player) werden Ausleihbeschränkungen festgelegt (§ 7)

5. Für besondere Leistungen wird die Möglichkeit eröffnet, Entgelte entsprechend einer zu beschließenden Entgeltordnung zu erheben ( §§ 3, 5, 8, 9, 10, 11, 13)

6. Die Ausübung des Hausrechtes wird geregelt und die Möglichkeit zum Erlaß einer Hausordnung wird eröffnet (§14)

In den vorliegenden Entwurf der Satzung sind die Erfahrungen eingeflossen, die andere vergleichbare Büchereien nach ihrer Neustruktrierung gemacht haben. Der Entwurf wurde abgestimmt mit der Büchereileiterin und der Landesbüchereistelle Koblenz.

Finanzielle Auswirkungen?

Veranschlagung:

im Verwaltungs­haushalt

im Vermögens­haushalt

noch verfügbar DM

Haushaltsstelle

O Nein

O Ja, mit DM

56410 Montabaur, den 15.08.1995

Schaa

i. V. »r. Hütte Erster Stadtbeigeordneter