1. Entsprechend des beigefügten Schemaplanes wird im Bereich der Einfahrt die nach dem Bebauungsplan vorgeschriebene 7reihige Pflanzung (2 x Schema B) vorgeschrieben.
2. Die zusätzlich angebotene Kompensationsfläche wird nicht mit den vorgesehenen Bodendeckern besetzt, sondern mit einer Weiterführung der 7reihigen Pflanzung (2 x Schema C) versehen.
3. Im weiteren Verlauf der alten K 151 wird auf einer Breite von 5,00 m eine 3reihige Pflanzung (3,5 x Schema B) vorgesehen.
4. Entlang der anschließenden Grundstücksgrenze zum inneren Verteilerring wird eine 5,00 m breite 3reihige Pflanzung (2,5 x Schema 3) vorgenommen.
5. Entlang der inneren Erschließungsstraße muß die im Bebauungsplan vorgesehene Bepflanzung mit Bäumen der Art Tilia Cordata auf dem Grundstück gehörenden Grenzteil erfolgen.
6. Entlang der südlichen und nördlichen Grundstücksgrenze wird der Zaun durch die Anpflanzung von "Clematis Montana Rubens" begrünt.
Auf Antrag der CDU-Fraktion wird dem Verwaltungsvorschlag zugestimmt mit der
Auflage, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen, die regelt, daß die
Maßnahmen innerhalb der nächsten 12 Monate durchzuführen sind, und dies
vertraglich durch eine Bürgschaft abzusichern.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Tagesordnungspunkt II/2:
Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
1. Ratsmitglied Lorenz (BfM) erklärt, daß die Firma Volker Theis (Heizung/Sanitär) beim Bau des Business-Parks (II. Bauabschnitt) nach Stellung der Schlußrechnung einen Geldbetrag von mehreren Tausend DM nicht anerkannt bekommen habe und möchte wissen, warum die Stadtentwicklungs GmbH den Differenzbetrag nicht begleiche.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, daß die Firma Theis einen Vertrag mit dem Generalunternehmer Firma Jacobs Bouw geschlossen habe. Die Stadtentwicklungs GmbH könne keinen Geldbetrag für Subunternehmer auszahlen.

