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Verwirklichung des geplanten Bauvorhabens erleiden würde. Daher wird sowohl eine Verschiebung der Baugrenze, als auch eine Herabsetzung der nöglichen Firsthöhe beantragt.
Was die Belastung durch die Tiefgarageneinfahrt angeht, so weisen wir darauf hin, daß der Mandant Schichtarbeit leistet und damit seine Ruhephasen gerade mit den Stunden Zusammentreffen können, in denen die Tiefgarageneinfahrt besonders stark frequentiert wird und Lärm- und Abgasbelästigung ein Ausruhen fast unmöglich machen.
Das sich durch eine Verwirklichung des geplanten Bauvorhabens stark erhöhende Verkehrsaufkommen führt nicht nur zu einer lärm- und Abgasbelästigung, sondern stellt auch eine nicht unerhebliche Gefährdung der Fußgänger, insbesondere der Kinder, dar, zumal Gehwege fehlen.
Es wird erwartet, daß im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Untersuchung über die zu erwartende Verkehrsentwicklung und die damit zusammenhängende Immissionsbelastung durchgeführt wird.
Einer unzureichenden Berücksichtigung nachbarlicher Belange im Bebauungsplan
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ichen Grüßen
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1,1 I
Rechtsanwalt
.995
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I vom 1995 XI
g vom 1995 . XI

