Rechtsanwaltskanzlei
DR. SCHULTE-WlSSERMANN
Eckhard K. Kunz
RAe. Dr. Schulte-Wissermann & Kunz • Postfach 2049 • 56020 Koblenz
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VerbELndsgeraeirideverwaltung Montaba 3 /,., n d ©
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Konrad-Adenauer-Platz 8
56410 Montabaur
Rechtsanwälte
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Dr. jur. Schulte-Wissermann !
Oipl.-Volkswirt
Eckhard K. Kunz Ferdinand C. Müller Hans-Peter Ludwig
zugelassen am OLG Koblenz
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Bei Rü< <anwott und Zahlung bitte angeben
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Bebauungsplan Poststraße
Sehr geehrte Damen und Herren,
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nach Einsichtnahme in den Bebauungsplan ergänzen wir unseren Vortrag aus dem Schreiben van 20.04.95 wie folgt:
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ranze auf der Parzelle 177/2 zu verschieben, damit eine Bebauung auf dem rückwärtigen Grundstücksteil nöglich bleibt.
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Wie bereits erwähnt, führen die neugezogenen Baugrenzen dazu, daß Herr* Schäfer in der Erweiterungsmöglichkeit der baulichen Nutzungs seinesjj] Grundstückes stark eingeschränkt ist. Dementsprechend beantragen wir,
Auch die auf der Parzelle 1250/2 gezogene Baugrenze begegnet Bedenken. der danach zu haltende Abstand zur Grundstücksgrenze von ca. 6 m kann sicht je nach der geplanten Dachkonstruktion als zu gering erweisen, um die maßgeblichen Abstandsflächen einzuhalten. Die geplante Firsthöhe von 12,5 ® erscheint demgegenüber als zu hoch und berücksichtigt nicht ausreichend die Einbuße an Lichteinfall, die d^s Grundstück des; Mandanten durch die
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