Akte 
Sitzung 24. August 1995
Entstehung
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VERBANDSGEMEINDEYERWALTUNG M 0 N T A B A U R

Ergänzungsblatt Nr. 3

Im Namen der Stadt Montabaur

OrucfcMCh« Nr. (ggf. N*chV*gv*rm«rtcJ

Datum

16.08.1995

1.2 Bedenken und Anregungen der Interessengemeinschaft der Anlieger Poststraße/Breslauer Straße entsprechend des in Kopie beigefügten Schreibens vom 20.04.1995.

Die vorgenannte Intressengemeinschaft wendet sich gegen die Ansied­lung einer Wohnanlage mit 45 Wohneinheiten, der einen erheblichen Anstieg der Einwohner zur Folge hat und eine mögliche Integration in Frage stellt.

Darüber hinaus wird angeführt, daß die vorhandenen Verkehrswege, die gerade neu ausgebaut wurden, zur Aufnahme des zusätzlichen PKW-Verkehrs nicht geeignet seien.

Es würde auch der gesteigerte Anliegerverkehr zu einer Gefährdung von Fußgängern und Kindern führen und in den Morgen- und Abendzeiten zu Stauungen bei der Weiterfahrt auf das überörtliche Straßenverkehrs­netz führen.

Schließlich wird gefordert, daß vor Beginn jedweglicher Bauarbeiten ^

eine Beweissicherung durchgeführt wird, um Streitigkeiten bezüglich

späterer Mängel an den neu hergerichteten Straßen zu vermeidne. , 4

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Letztlich schlagen die Anlieger eine Reduzierung der Wohnanlage auf

20 - 25 Wohneinheiten vor.

Ste 1 lungnahme:

Zu den vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird im Rahmen der

gemeindlichen Abwägung wie folgt Stellung genommen: |y.

- Es wird nicht verkannt, daß die Integration einer Vielzahl von Neubürgern sicher Schwierigkeiten bereiten könnte. Das nachbarliche Miteinander der neuen Bewohner zu den Altbewohnern könnte jedoch

durch ein gegenseitiges Aufeinanderzugehen, wie Straßenfeste, voi

Integration in das Vereinsleben usw., harmonisch gestaltet werden 995

uns so auch zu einer Bereicherung des Dorflebens führen. XI

- Hinzu kommt, daß ein erhebliches städtebauliches Interesse an der Schaffung zusätzlichen Wohnraums besteht. Dies inbesondere deshalb, da die Stadt Montabaur mit einem Bahnhof an das ICE-Streckennetz angeschlossen wird, und damit einhergehend die Ausweisung eines größeren städtebaulichen Entwicklungsbereiches, welcher u. a. auch zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben usw. dienen soll, plant.

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I vom 1995 XI

Fortsetzung Ergänzung tbtatt Nr