VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG M OHTABAUR
Ergänzungsblatt Nr. y\
Im Namen der Stadt Montabaur
Drucksache Nr. (ggf. Nschtragvermerk)
Datum
I 16.08,1995
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, daß in der offenen Bauweise,
die beidseitig der Poststraße besteht, auch ohne Bebauungsplan Einzelgebäude mit bis zu 50 m Länge und entsprechender Wohnein
heitenzahl errichtet werden könnten. Durch die jetzige Bebauungs
planung wird seitens der Stadt Montabaur die geplante Bebauung dahingehend beeinflußt, daß eine Reduzierung der Geschossigkeit erreicht wurde und ein Straßenabstand von 8,00 m eingehalten wird.
Diese Entwicklung und die schon sehr gute straßenverkehrliche Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz und die jetzt vorgesehene Anbindung an das ICE-Streckennetz führt dazu, daß der Hohnraumbedarf in Montabaur in den nächsten Jahren erheblich ansteigen wird.
Die Stadt Montabaur hat deshalb zur Deckung dieses Bedarfs Vorsorge zu treffen, und die notwendige Anzahl von Wohnungen durch Ausweisung von neuen Baugebieten bereitzustellen.
Hinzu kommt, daß die Wohnbebauung an diesem Standort außerdem den besonderen Vorteil hat, daß hierfür keine bisher unbebauten Flächen des Außenbereiches in Anspruch zu nehmen sind, und ein vorhandener Gewerbebetrieb, der sich von der Art der baulichen Nutzung nicht in die umgebende Bebauung einfügt, abgebrochen wird.
Außerdem wird ein bereits weitestgehend versiegeltes Grundstück in Anspruch genommen, so daß die Eingriffe in Natur und Landschaft minimal sind.
Eine Abwägung zwischen den betroffenen privaten Belangen einerseits und den entgegenstehenden privaten und öffentlichen Belangen andererseits führt dazu, daß die vorgebrachten Bedenken und Anregungen nur teilweise berücksichtigt werden können.
BeschlußVorschlag;
Die Bedenken und Anregungen des Herrn Schäfer, betreffend den monierten Abstand, den ungenügenden Lichteinfall, die Geschossigkeit und die Lärmbelästigung können im Rahmen der gemeindlichen Abwägung nicht berücksichtigt werden.
Fortsetzung
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