Prob!eabeschrelbung/Begrfndung
Stellungnahme:
Zu den voraebrachten Bedenken und Anregungen ist folgendes
auszuführen:
- Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß der tatsächliche Mindestabstand zwischen dem vorhandenen und dem geplante Gebäude 7,00 m beträgt. Ausgehend von der geplanten hinteren Wohnbebauung auf dem Flurstück Nr. 1250/2, die 2-geschossig zuzüglich Dachgeschoß vorgesehen ist, ist eine mögliche Beschattung des Flurstück 177/2 bei 45° Schattenwinkel aufgrund einer durchgeführten Belichtungsskizze auszuschließen.
- Von der geplanten Tiefgarageneinfahrt wird nur eine minimale
Störung ausgehen, weil die Absenkung der Einfahrtsrampe auf
Kellergeschoßniveau zu beidseitigen Böschungen bzw* Stützmauern führt, und diese Trogwirkung geräuschabsorbierend wirkt, wovon insbesondere der hintere Bereich des Grundstücks des Einwenders profitiert.
- Ein Kinderspielplatz ist notwendiger Bestandteil eines Wohngebietes, und die davon ausgehenden möglichen Geräuchsauswirkungen können nicht eingeschränkt werden.
~ Bezüglich der Baugrenzen ist auszuführen, daß nichts gegen eine 1
Verlegung der Baugrenze bis zu einem Grenzabstand von 5,00 m zu dem I Grundstück 1250/2 einzuwenden ist. Damit vergrößert sich die I
zulässige Bebauungstiefe auf dem Grundstück Schäfer um rd. 9,00 m, K während der unbebaute Abstandsbereich zwischen den möglichen Baugrenzen noch insgesamt ausreichende 12,00 m beträgt.
- Generell ist außerdem noch auszuführen, daß dem Eigentümer der zur Bebauung anstehenden Fläche nicht versagt werden kann, eine
möglichst optimale Ausnutzung des Gesaratareals anzustreben. Durch die vorgesehene Wohnbebauung und im Rahmen der nach § 17 BauNVQ zulässigen Grundflächen- und Geschoß flächenwerte wird der jetzige
Zustand, der von einer gewerblichen Nutzung geprägt ist, auch
positiv beeinflußt. Insbesondere wird der LKW-Anlieferverkehr, sowie An- und Abfahrten der Mitarbeiter, Besucher usw. entfallen.
For«*Uung
Nr.
1
Finanzielle Auswirkungen?
Veranschlagung
im V*fv/*Uungi- haus/UU
im V*rmo$«n*- hxuvtutt
19
noch verfügbar DH Nein | Ja, mit DM
1 1 19
Montabaur, 16.08.1995
Im Aufträge:
(Jung)

