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Tm Namen der Stadt Montabaur
Bescnlußvoriags
Anlage Nr. 8 zur Niederschrift
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Abt./Az.:
III/l 610.13 Be/Scho
°äT.06.1995
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Bau-, Haupt- und Finanzausschuß
13.07.1995
Stadtrat
M. 08.1935
Stcratt
Änderung des Bebauungsplanes 16/2
"Hinmelfeld" für das Grundstück Flur 39, Flurstück
8«scntu8voracnt«g
1. Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs.
2 BauGB und des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen
Neue Bedenken und Anregungen wurden im Rahmen der Offenlage weder von Bürgern., noch von Trägern öffentlicher Belange vorgebracht.
2. ZustimmungsbeSchluß
Der Stadtrat stimmt der durch Beschluß vom 03.05.1994 eingeleiteten Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" für das Grundstück Flur 39. Flurstück 16/2 mit folgendem Inhalt zu:
1. Art der baulichen Nutzung
Für das Plangebiet wird WR festgesetzt.
2. Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung/gestalterische Festsetzungen
2.1 Anzahl der Vollgeschosse: 1
2.2 Die Bauten sind als Einzelhäuser in offener Bauweise auszuführen.
2.3 Die Grundflächenzahl wird auf 0,3 festgelegt.
2.4 Es sind nur Satteldächer zulässig.
2.5 Die Anbringung von Solaranlagen auf den Dächern ist erlaubt.
2.6 Die überbaubaren Flächen werden entsprechend des beigefügten Planentwurfes abgeändert.
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(Rückseite)
Ratsmitglied Marx (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderin Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und im Zuh< genommen.
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