Akte 
Sitzung 24. August 1995
Entstehung
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1. Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen

Bedenken und Anregungen wurden im Rahmen der Offenlage weder von Bürgern, noch von Trägem öffentlicher Belange vorgebracht.

2. Zustimmungsbeschluß

Der Stadtrat stimmt der durch Beschluß vom 11.05.1995 eingeleiteten Änderung des BebauungsplanesAltstadt I - Erweiterung für das Grundstück Flur 51, Flurstück 153/5 mit folgendem Inhalt zu:

2.1 Die bisherige Festsetzung als private Grünfläche wird aufgehoben.

2.2 Entsprechend der beigefugten Planskizze werden Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Bauweise getroffen, so daß eine Wohnbebauung zulässig ist.

2.3 Die Planskizze ist Bestandteil der Änderungssatzung.

2.4 Darüber hinaus bleiben die weiteren Textfestsetzungen des BebauungsplanesAlfetadt I - Erweiterung, insbesondere betreffend der notwendigen Lärmschutzmaßnahmen, in vollem Umfange bestehen.

3. Satzungsbeschluß gemäß §§ 10 BauGB und 24 GemO

Der Stadtrat beschließt die Änderung des BebauungsplanesAltstadt I - Erweiterung als Satzung.

Finanzielle Auswirkungen: nein

Veranschlagung:

nein

noch verfügbar:

Haushaltsstelle:

Beratunaseraebnis

Gremium

Sitzung am

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