1. Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen
Bedenken und Anregungen wurden im Rahmen der Offenlage weder von Bürgern, noch von Trägem öffentlicher Belange vorgebracht.
2. Zustimmungsbeschluß
Der Stadtrat stimmt der durch Beschluß vom 11.05.1995 eingeleiteten Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt I - Erweiterung“ für das Grundstück Flur 51, Flurstück 153/5 mit folgendem Inhalt zu:
2.1 Die bisherige Festsetzung als private Grünfläche wird aufgehoben.
2.2 Entsprechend der beigefugten Planskizze werden Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Bauweise getroffen, so daß eine Wohnbebauung zulässig ist.
2.3 Die Planskizze ist Bestandteil der Änderungssatzung.
2.4 Darüber hinaus bleiben die weiteren Textfestsetzungen des Bebauungsplanes „Alfetadt I - Erweiterung“, insbesondere betreffend der notwendigen Lärmschutzmaßnahmen, in vollem Umfange bestehen.
3. Satzungsbeschluß gemäß §§ 10 BauGB und 24 GemO
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt I - Erweiterung“ als Satzung.
Finanzielle Auswirkungen: nein
Veranschlagung:
nein
noch verfügbar:
Haushaltsstelle:
Beratunaseraebnis
Gremium
Sitzung am
TOP

