Akte 
Sitzung 24. August 1995
Entstehung
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Anlage Nr. 3 zur Niederschrift

VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG

MONTABAUR

Im Namen der Stadt Montabaur

Beschlußvorlage

O öffentlich O nichtöffentlich

Abt./Az.:

Datum

111/1 610.13 Be/Scho

15.08.1995

Beratungsfolge

Sitzungstermin

Bau-, Haupt- und Finanzausschuß

24.08.1995

Stadtrat

m.o&. ms

Betreff

Änderung des Bebauungsplanes

Altstadt I - Erweiterung für das Grundstück Flur 51,

Flurstück 153/5

Problembeschreibung/Begründung

Im Rahmen der Änderung des BebauungsplanesAltstadt I - Erweiterung ergab sich die Notwendigkeit, die entlang der Biergasse vorhandenen Kleingärten in den überbaubaren Bereich mit einzubeziehen. Dies hatte zur Folge, daß den Hauseigentümern der Biergasse keine weiteren Grünflächen mehr zur Verfügung gestellt werden konnten.

Aufgrund dessen wurde versucht, mit den Besitzern über einen Tausch bzw. Kauf ihrer im Sanierungsgebiet liegenden Hausgrundstücke zu verhandeln. Dies führte u. a. dazu, daß ein Betroffener einem Verkauf nur unter der Auflage zustimmte, daß ihr in unmittelbarer Nähe im Stadtkern ein Baugrundstück zur Verfügung gestellt wird.

Deshalb soll in direkter Nachbarschaft im Sanierungsgebiet, d. h., in der bisherigen Grünfläche an der Wilhelm-Mangels-Straße, eine Möglichkeit zur Bebauung geschaffen werden. Durch die Festlegung entsprechender Baugrenzen und der überbaubaren Flächen wird sichergestellt, daß das Vorhaben nur einen sehr geringen Teil des privaten Grüns in Anspruch nimmt und sich die Flächenversiegelung auf das unbedingt Erforderliche beschränkt.

Durch weitere Textfestsetzungen soll außerdem sichergestellt werden, daß sich die Bebauung auch hinsichtlich der Geschoßigkeit und der Nutzung in die bereits vorhandene Bauzeile einpaßt.

Der durch diese Bebauung notwendig werdende Eingriff in die vorhandene Grünfläche muß ausgeglichen bzw. ersetzt werden. Dies geschieht dadurch, daß im Bereich des Hausgrund­stückes Am Gäulsbach 4 die überbaubare Fläche in gleichem Umfange reduziert und als private Grünfläche ausgewiesen wird, wodurch eine völlige Kompensation zwischen Eingriff und Ausgleich erreicht wird.

: W

I vom 1995 XI

g vom 1995 . XI

vom

95

XI