Anlage Nr. 3 zur Niederschrift
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR
Im Namen der Stadt Montabaur
Beschlußvorlage
O öffentlich O nichtöffentlich
Abt./Az.:
Datum
111/1 610.13 Be/Scho
15.08.1995
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bau-, Haupt- und Finanzausschuß
24.08.1995
Stadtrat
m.o&. ms
Betreff
Änderung des Bebauungsplanes
„Altstadt I - Erweiterung“ für das Grundstück Flur 51,
Flurstück 153/5
Problembeschreibung/Begründung
Im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt I - Erweiterung“ ergab sich die Notwendigkeit, die entlang der Biergasse vorhandenen Kleingärten in den überbaubaren Bereich mit einzubeziehen. Dies hatte zur Folge, daß den Hauseigentümern der Biergasse keine weiteren Grünflächen mehr zur Verfügung gestellt werden konnten.
Aufgrund dessen wurde versucht, mit den Besitzern über einen Tausch bzw. Kauf ihrer im Sanierungsgebiet liegenden Hausgrundstücke zu verhandeln. Dies führte u. a. dazu, daß ein Betroffener einem Verkauf nur unter der Auflage zustimmte, daß ihr in unmittelbarer Nähe im Stadtkern ein Baugrundstück zur Verfügung gestellt wird.
Deshalb soll in direkter Nachbarschaft im Sanierungsgebiet, d. h., in der bisherigen Grünfläche an der Wilhelm-Mangels-Straße, eine Möglichkeit zur Bebauung geschaffen werden. Durch die Festlegung entsprechender Baugrenzen und der überbaubaren Flächen wird sichergestellt, daß das Vorhaben nur einen sehr geringen Teil des privaten Grüns in Anspruch nimmt und sich die Flächenversiegelung auf das unbedingt Erforderliche beschränkt.
Durch weitere Textfestsetzungen soll außerdem sichergestellt werden, daß sich die Bebauung auch hinsichtlich der Geschoßigkeit und der Nutzung in die bereits vorhandene Bauzeile einpaßt.
Der durch diese Bebauung notwendig werdende Eingriff in die vorhandene Grünfläche muß ausgeglichen bzw. ersetzt werden. Dies geschieht dadurch, daß im Bereich des Hausgrundstückes Am Gäulsbach 4 die überbaubare Fläche in gleichem Umfange reduziert und als private Grünfläche ausgewiesen wird, wodurch eine völlige Kompensation zwischen Eingriff und Ausgleich erreicht wird.
■ : W
I vom 1995 XI
g vom 1995 . XI
vom
95
XI

