Beschlußvorechlag
1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB:
Der Bebauungsplan „Alter Galgen“ wird wie folgt geändert:
• Das Flurstück 81/1, Flur 45, Im Schützengrund, wird als Fläche für kulturellen Zwecken dienendes Gebäude ausgewiesen und durch ein entsprechendes Symbol nach der Planzeichenverordnung gekennzeichnet.
• Die überbaubare Fläche wird - wie aus der beigefügten Planskizze ersichtlich - eingeschränkt und die bisher festgelegten Baugrenzen entsprechend abgeändert.
• Die notwendigen Stellplätze sind durchsickerungsfähig auszubilden und mit Rasengittersteinen, Rasenpflaster oder Ökopflaster herzustellen.
• Die P lansk izze wird Bestandteil der Änderungssatzung.
2. Zustimmungsbeschluß:
Der Stadtrat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes einschl. Begründung und Textfestsetzung und Planskizzen in der Form zu, wie sie in dieser Vorlage dargestellt ist.
3. Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:
Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.
4. Beschluß zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes einschl. der Begründung, Textfestsetzungen und Planskizze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.
Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung wird gleichzeitig das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlichter Belange entsprechend den Bestimmungen der §§ 4 Abs. 2 i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen: nein
Veranschlagung:
nein
noch verfügbar Haushaltsstelle:
Beratunasergebnis
Gremium
Sitzung am
TOP
L.

