Anlage Nr. 1 zur Niederschrift
Beschlußvorlage
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG MONTABAUR
O
öffentlich
0
nichtöffentlich
Abt ./Az.:
Datum
m/1 610.13 Be/Scho
19.07.1995
Beratungsfolge
Sitzunqstermin
Bau-, Haupt- und Finanzausschuß
nog.ms
Stadtrat
w.o*. ms
Betreff
Änderung des Bebauungsplanes
"Alter Galgen" für das zukünftige Grundstück der
OASE, Flur 45, Flurstück 81/1
*
Problem beschreibung/Begründung
Das Grundstück Flur 45, Flurstück 81/1 soll zumindest teilweise dem Amateurtheater e. V. „Die Oase“, Montabaur, zur Verfügung gestellt werden, da im Rahme n der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ICE-Bahnhof das bisher dort betriebene Theater nicht weiterbetrieben werden kann, so daß eine Ausweichfläche zur Verfügung gestellt werden muß.
Durch das Änderungsverfahren soll das Grundstück im Bebauungsplan mit dem Symbol nach der Planzeichenverordnung „kulturellen Zwecken dienendes Gebäude“ gekennzeichnet werden. Darüber hinaus soll die überbaubare Fläche sowie die Baugrenzen an den vorgesehenen Bau des neuen Theaters angeglichen werden.
Hinzu kommt, daß eine Verwendung des Grundstückes zu kulturellen Zwecken nur möglich ist, wenn eine Ausnahme nach § 9 Abs. 3 Nr. 2 der BauNVO zugelassen wird.
Letztlich ist auch zu beachten, daß auch bei Anlagen anderer Vereine im Stadtgebiet vergleichbare Regelungen vorgenommen wurden, so daß auch die Pflicht zur Gleichbehandlung gebietet, die benannte Fläche zum einen mit einem entsprechenden Symbol nach der Planzeichenverordnung zu kennzeichnen und auch die überbaubare Fläche auf den geplanten baulichen Zustand zu beschränken.
Um dies zu erreichen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes,.Alter Galgen“ notwendig.
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I vom 1995 XI
g vom 1995 . XI

