15
3. Zustimmungsbeschluß
Der Stadtrat stimmt dem Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung, Textfestsetzungen und dem landespflegerischen Begleitplan in der Form zu
- wie sie in der heutigen Sitzung Vorgelegen haben bzw. vorgestellt wurden und
- der Beschlußvorlage - bis auf den landespflegerischen Planungsbeitrag, der den Fraktionen zugeleitet wurde - beigefügt sind.
Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen
4. Beschluß zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung, Textfestsetzungen und landespflegerischem Planungsbeitrag für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der Offenlage und den Planänderungen zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen
Tagesordnungspunkt 11:
Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens für das Baugebiet "Christches Weiher" - Drucksachen-Nr. 185/1995 und 185/1995 "Nachtrag", Anlage Nr. 10
Der Stadtrat beschließt mit 26 Ja-Stimmen (einstimmig):
1. Der Einleitungsbeschluß zum Umlegungsverfahren "Christches Weiher" vom 21.02.1991 wird wegen zwischenzeitlich eingetretenen bauplanungsrechtlicher und katasteramtlicher Änderungen aufgehoben.
2. Gemäß § 47 des Baugesetzbuches vom 08.12.1986 i. V. m. der jeweils gültigen Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes "Christches Weiher" die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung "Christches Weiher".
Das Umlegungsgebiet erstreckt sich ca. 100 m südlich der Straßen Grubenfeld und der Bebauung an der Ruhrstraße; im Osten wird das Gebiet durch die Weserstraße und im Westen durch die Landesstraße L 312 begrenzt.
vom
995
XI
vom
95
XI
.995
XI
I vom 1995 XI
9

