Akte 
Sitzung 24. August 1995
Entstehung
Einzelbild herunterladen

15

3. Zustimmungsbeschluß

Der Stadtrat stimmt dem Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung, Textfestsetzungen und dem landespflegerischen Begleitplan in der Form zu

- wie sie in der heutigen Sitzung Vorgelegen haben bzw. vorgestellt wurden und

- der Beschlußvorlage - bis auf den landespflegerischen Planungsbeitrag, der den Fraktionen zugeleitet wurde - beigefügt sind.

Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen

4. Beschluß zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung, Textfestsetzungen und landespflegerischem Planungsbeitrag für die Dauer ei­nes Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind minde­stens 1 Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht wer­den können. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der Offenlage und den Planänderungen zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen

Tagesordnungspunkt 11:

Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens für das Baugebiet "Christches Weiher" - Drucksachen-Nr. 185/1995 und 185/1995 "Nachtrag", Anlage Nr. 10

Der Stadtrat beschließt mit 26 Ja-Stimmen (einstimmig):

1. Der Einleitungsbeschluß zum Umlegungsverfahren "Christches Weiher" vom 21.02.1991 wird wegen zwischenzeitlich eingetretenen bauplanungsrechtlicher und katasteramtlicher Änderungen aufgehoben.

2. Gemäß § 47 des Baugesetzbuches vom 08.12.1986 i. V. m. der jeweils gültigen Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes "Christches Weiher" die Umlegung eingeleitet. Das Umle­gungsverfahren erhält die Bezeichnung "Christches Weiher".

Das Umlegungsgebiet erstreckt sich ca. 100 m südlich der Straßen Grubenfeld und der Bebauung an der Ruhrstraße; im Osten wird das Gebiet durch die We­serstraße und im Westen durch die Landesstraße L 312 begrenzt.

vom

995

XI

vom

95

XI

.995

XI

I vom 1995 XI

9