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Ergänzungsblatt Nr. 1
In Namen der Stadt Montabaur
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22.05.1995
OnjckMelW Nr. (ggf. N«cJUf*gvtmit»*)
144/1995
j Bebauungsmöglichkeiten geschaffen werden müßten.
! Da die beiden Plangebiete "Verlängerte Südstraße" und "Horresser Pfad" j unmittelbar aneinandergrenzen, ist es aus umlegungstechnischen und auch I Kostengründen sinnvoll, beide Verfahren zusammenzulegen und gemeinsam | durchzuführen.
I
j Die entsprechenden Vorarbeiten wurden bereits durch das Katasteramt Montabaur in die Wege geleitet,und auch der Stadtrat hat die Baulandumlegungsverfahren durch die Anordnungsbeschlüsse gemäß § 46 BauGB vom 16.05.1994 und 23.03.1995 bereits in Gang gesetzt. Nächste Verfahrensstufe ist der Einleitungsbeschluß nach § 47 BauGB, der nun gemeinsam mit dem Beschluß über die Zusammenlegung der beiden Verfahren zu treffen ist.
vom
995
XI
.995
XI
g vom 1995 . XI
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