Akte 
Sitzung 08. Juni 1995
Entstehung
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Probleabeschreibung/Begrümlung

Flur: 7

Flurstücke Nr.:

59, 60, 61, 62, 63, 75/1 und 81.,

Flur: 8

Flurstücke Nr.:

59 tlw., 60, 61, 62, 63, 64, 65 tlw., 107 tlw., 108, 109, 110, 121/1 tlw., 122/1 tlw. und 123/1 tlw..

i

Flur: 9

.Flurstücke Nr.:

185 tlw., 186/1, 186/2 tlw., 187 tlw., 188tlw. , 189/1 tlw., 241/5 tlw., 244/4 tlw. und 245/2 tlw..

Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist zusätzlich in dem beigefügten Kartenauszug dargestellt.

Begründung:

Für das Baugebiet "Verlängerte Südstraße" wird zur Zeit das Bebauungsplanauf­stellungsverfahren durchgeführt. Die Stadt ist zwar bemüht, die im Privateigentum befindlichen Flächen freihändig zu erwerben, jedoch hatte dies bisher nur in wenigen Ausnahmefällen Erfolg.

Ein vollständiger, freiwilliger Erwerb der für die Bebauung vorgesehenen Flächen erscheint nach den bisherigen Erfahrungen nicht möglich, so daß zur Neuordnung der Baugrundstücke ein Baulandumlegungsverfahren notwendig ist.

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Der Bebauungsplan "Horresser Pfad" ist dagegen schon seit 10 Jahren in Kraft. Er wurde damals insbesondere zur Klärung der planungsrechtlichen Situation der Fa. Hasdenteufel erstellt.

Im östlichen Bereich wurde noch ergänzend und zur Abschirmung gegenüber der Ortslage ein Streifen für ein eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen.

Da biser noch kein Interesse an der Errichtung entsprechender Gewerbebetriebe bestand, wurde auch das Baulandumlegungsverfahren noch nicht in die Hege geleitet.

Nunmehr ist jedoch eine konkrete Anfrage eingegangen, weshalb die uralegungs- r echt liehen Voraussetzungen für einen Verkauf des Grundstückes und die

Finanzielle Auswirkungen?

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Veranschlagung

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noch verfügbar OM

56410 Montabaur, 22. Mai 1995

~~1 Ja. mit OM

( Dr. wossel-Dölken ) Bürgermeister