Akte 
Sitzung 08. Juni 1995
Entstehung
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4. Beschluß zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB

Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Planentwurfes für die Dauer eines Monats.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird gleichzeitig das Beteiligungsver­fahren der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Begründung:

Im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I - Erweiterung" ergab sich die Notwendigkeit, die entlang der Biergasse vorhandenen Kleingärten in den überbaubaren Bereich mit einzubeziehen. Dies hatte zur Folge, daß den Hauseigentümern der Biergasse keine weiteren Grünflächen mehr zur Verfügung gestellt werden konnten.

Aufgrund dessen wurde versucht, mit den Besitzern über einen Tausch bzw. Kauf ihrer im Sanierungsgebiet liegenden HausgrundstücHe zu verhandeln. Oies führte u. a. dazu, daß ein Betroffener einem Verkauf nur unter der Auflage zustimmte, I daß ihm in unmittelbarer Nähe im Stadtkern ein Baugrundstück zur Verfügung gestellt wird. |j

Deshalb soll in direkter Nachbarschaft zum Sanierungsgebiet, d. h. . in der bisherigen Grünfläche an der Wilhelm-Mangels-Straße. eine Möglichkeit zur Bebauung geschaffen werden. Durch die Festlegung entsprechender Baugrenzen und der überbaubaren Flächen wird sichergestellt, daß das Vorhaben nur einen sehr geringen Teil des privaten Grüns in Anspruch nimmt und sich die Flächenversiegelung auf das unbedingt Erforderliche beschränkt.

Durch weitere Textfestsetzungen soll außerdem sichergestellt werden, daß sich die Bebauung auch hinsichtlich der Geschoßigkeit und der Nutzung in die bereits vorhandene Bauzeile einpaßt.

Der durch diese Bebauung notwendig werdende Eingriff in die vorhandene Grünfläche muß ausgeglichen bzw. ersetzt werden. Dies geschieht dadurch, daß ii Bereich des Hausgrundstückes Am Gäulsbach 4 die überbaubare Fläche m gleichem Umfang reduziert und als private Grünfläche ausgewiesen wird, wodurch eine « Kompensation zwischen Eingriff und Ausgleich erreicht wird. Fartjwxung

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Montabaur, 03.05.1995

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