Probleabeschreibung/Begründung
Eigentümer des Grundstückes Flur 45, Flurstück 87/4 ist die Schützengesellschaft St. Sebastianus e. V. aus Montabaur. Die Fläche wird ausschließlich zu sportlichen Zwecken genutzt, da der Verein hier die Schießanlage für seine Mitglieder unterhält.
Durch Beschluß vom 31.05.1994 wurde das Änderungsverfahren erstmalig eingeleitet. Die Änderung wurde damals darauf beschränkt, das maßgebliche Grundstück im Bebauungsplan als "Schießanlage" auszuweisen und durch ein entsprechendes Symbol nach der Planzeichenverordnung zu kennzeichnen.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ergab sich jedoch die Notwendigkeit, die überbaubare Fläche sowie die Baugrenzen an den jetzigen baulichen Zustand anzugleichen.
Dadurch wird auch erreicht, daß zukünftig nur noch eine Verwendung zu sportlichen Zwecken möglich ist und daß eine Nutzung als gewerbliches Baugrundstück nicht mehr zulässig wäre.
Beachtlich ist außerdem, daß auch bei Sportanlagen anderer Vereine im Stadtgebiet vergleichbare Regelungen vorgenommen wurden, so daß die Pflicht zur .Gleichbehandlung.gebietet, die betreffende Fläche entsprechend dem Antrag der , Schützengesellschaft zum einen als Sportanlage "Schießanlage" auszueeisen und die überbaubare Fläche auf den jetzt erreichten baulichen Zustand zu beschränken.
Um dies zu erreichen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig.
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Nr.
Finanzielle Auswirkungen? I Ja H Nein
Veranschlagung
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noch vertagter OM ”1 Ja, mit OM
56410 Montabaur, 23. Mai 1995
( Dr.iFossel-Dölken )
Bürge

