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Im Namen der Stadt Montabaur
Bescriiiuivcnage
Anlage Nr. 7 zur Niederschrift
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Abt./Az.: 0«tum
III/l 610.13 Be/Scho 23.05.1995
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143/1995
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Bau-, Raupt- und Finanzausschuß
08.06.1995
Stadtrat
08.06.1995
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Änderung des Bebauungsplanes "Alter Galgen" für das Grundstück der Schützengesellschaft St. Sebastianus, Flur 45, Flurstück 87/4, Im Schützengrund 1
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1. Beratung und Beschlußfassung über die in Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen
Bedenken und Anregungen wurden im Rahmen der Offenlage weder von Bürgern, noch von Trägern öffentlicher Belange vorgebracht.
2. Zustimnungsbeschluß
Der Stadtrat stimmt der durch Beschluß vom 09.02.1995 eingeleiteten Änderung des Bebauungsplanes "Alter Galgen" mit folgendem Inhalt zu:
2.1 Das Flurstück 87/4, Flur 45, Im Schützengrund 1, wird als Fläche für eine Sportanlage "Schießanlage" ausgewiesen und durch ein entsprechendes Symbol nach der Planzeichenverordnung gekennzeichnet.
2.2 Die überbaubare Fläche wird - wie aus der beigefügten Planskizze ersichtlich - eingeschränkt und die bisher festgesetzten Baugrenzen entsprechend abgeändert.
2.3 Die Planskizze wird Bestandteil der Änderungssatzung.
3. Satzungsbeschluß gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Alter Galgen" als Satzung.
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