Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion zur Änderung des Bebauungsplanes "Christches Beiher" vom 07.12.1994
Anlage-Nr. 2 HFA/BauA/UmwA
I. Planungsrechtliche Festsetzungen: 08.06.1995
Ziffer 6 (Seite 6) und Ziffer 7 (Seite 7):
Dem Antrag der SPD-Fraktion wurde insoweit gefolgt, daß die Silberlinde aus den Gehölzlisten gestrichen wurde.
Ziffer 10: Sonstige grünordnerische Festsetzungen
Die Begrünung von Fassaden* ist nur aufgrund von § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB festsetzbar und daher unter den planungsrechtlichen Festsetzungen aufzuführen.
Ziffer 11 (Seite 10 neu):
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Der Ausschluß von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist aus ökologischer Sicht sicher wünschenswert: die Einhaltung dieser Vorschrift dürfte jedoch im tatsächlichen Vollzug und der Überwachung kaum durchführbar sein. Auch wegen des geringen bodenrechtlichen Bezugs muß darauf hingewiesen werden, daß eine derartige Festsetzung einer Normenkontroll- klage u. U. nicht standhalten würde, wie zwischenzeitlich hierzu ergangene Gerichtsentscheidungen zoigen.
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Im Interesse der Rechtssicherheit des Bebauungsplanes wird daher auf diese Festsetzung verzichtet.
II. Bauordnungsrecht liehe Festsetzungen:
Ziffer 1.1.2 - Dacheindeckung:
Die Festsetzung von dunklen Dacheindeckungen wurde aus dem Ursprungsplan "Christches Weiher" übernommen. Auf die Festsetzung wird analog zu den übrigen neueren Baugebieten in Montabaur verzichtet.
g vom 1995 . XI
Ziffer 1.2 - Fassadengestaltung und Farbgebung:
Die Liste der zulässigen Materialien für die Außenfassaden wurde um das Material "Klinker" ergänzt.
Absatz 5 (neu):
Auf die vorgeschlagene Textfestsetzung wurde aufgrund der negativen Beschlußfassung in der Vergangenheit verzichtet. Die'Begrünung von Flachdächern bei Garagen und anderen Nebengebäuden wurde in die Textfestsetzung übernommen.
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I vom 1995 XI
g vom 1995 . XI

