Akte 
Sitzung 08. Juni 1995
Entstehung
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Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion zur Änderung des Bebauungsplanes "Christches Beiher" vom 07.12.1994

Anlage-Nr. 2 HFA/BauA/UmwA

I. Planungsrechtliche Festsetzungen: 08.06.1995

Ziffer 6 (Seite 6) und Ziffer 7 (Seite 7):

Dem Antrag der SPD-Fraktion wurde insoweit gefolgt, daß die Silberlinde aus den Gehölzlisten gestrichen wurde.

Ziffer 10: Sonstige grünordnerische Festsetzungen

Die Begrünung von Fassaden* ist nur aufgrund von § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB festsetzbar und daher unter den planungsrechtlichen Festsetzungen aufzu­führen.

Ziffer 11 (Seite 10 neu):

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Der Ausschluß von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist aus ökolo­gischer Sicht sicher wünschenswert: die Einhaltung dieser Vorschrift dürfte jedoch im tatsächlichen Vollzug und der Überwachung kaum durch­führbar sein. Auch wegen des geringen bodenrechtlichen Bezugs muß darauf hingewiesen werden, daß eine derartige Festsetzung einer Normenkontroll- klage u. U. nicht standhalten würde, wie zwischenzeitlich hierzu ergangene Gerichtsentscheidungen zoigen.

V

Im Interesse der Rechtssicherheit des Bebauungsplanes wird daher auf diese Festsetzung verzichtet.

II. Bauordnungsrecht liehe Festsetzungen:

Ziffer 1.1.2 - Dacheindeckung:

Die Festsetzung von dunklen Dacheindeckungen wurde aus dem Ursprungsplan "Christches Weiher" übernommen. Auf die Festsetzung wird analog zu den übrigen neueren Baugebieten in Montabaur verzichtet.

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Ziffer 1.2 - Fassadengestaltung und Farbgebung:

Die Liste der zulässigen Materialien für die Außenfassaden wurde um das Material "Klinker" ergänzt.

Absatz 5 (neu):

Auf die vorgeschlagene Textfestsetzung wurde aufgrund der negativen Beschlußfassung in der Vergangenheit verzichtet. Die'Begrünung von Flachdächern bei Garagen und anderen Nebengebäuden wurde in die Textfestsetzung übernommen.

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