VERßANDSSEMEINDEYERWALTUNG
MONTABAUR
Im Namen der Stadt Montabaur
Ergänzungsblatt Nr. # ] J
Datum
24.05.1995
OruckMCh« Nr. (ggf. NachtragvarmcriO
154/1995
3. ZustinmungabeSchluß:
Der Stadtrat stimmt dem Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und den im Vergleich zu den bereits vorliegenden Textfestsetzungen - Drucksache Nr. 248/94 - geänderten Textfestsetzungen in der Form zu
- wie sie in der heutigen Sitzung Vorgelegen haben und
- der Beschlußvorlage beigefügt sind.
Beschluß zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:
Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und den kompletten Textfestsetzungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der Offenlage sowie den Planänderungen zu unterrichten.
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9 vom : 1995 . XI
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FortMttung
ErgintungtbUt»
Nr.
I von 1995 XI

