Akte 
Sitzung 08. Juni 1995
Entstehung
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Im Namen der Stadt Montabaur

Ergänzungsblatt Nr. /)£

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24 . 05.1995

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154/1995

Außerdem sind mind. 60 % der nicht überbaubaren Grundstücksflächen als Garten- oder Grünflächen anzulegen und zu unterhalten.

Die Ausuahl der Sträucher und Bäume erfolgt nach den in den Textfest­setzungen vorgesehenen Pflanzlisten.

Es wird zusätzlich empfohlen

- anstelle von pflegeintensiven Zierrasenflächen besser Blumenwiesen und Wildstaudenbereiche anzulegen

- Kleinstrukturen wie Steinhaufen, Tümpel, Kompoststätten usw. als Teil lebensraum für die heimische Tierwelt zu schaffen und zu erhalten

- die Gartenanlagen sowie die Grün- und Freiflächen naturgemäß zu gestalten und zu pflegen.

- vgl. auch Ziffer 2 der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen -

II. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen

1.1 Dachgestaltung

1.1.1 Dachform und Dachneigung:

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind nur geneigte Dächer mit einer Dachneigung zwischen 30° und 45° (bisher 35° bis 45°) zulässig.

1.1.2 Dacheindeckung:

Die Beschränkung der Dacheindeckung auf schwarz bis schieferfarbene Materialien wurde ersatlos gestrichen.

1.1.4 Diese Ziffer wurde neu gefaßt - Vollgeschosse im Dachraum -.

1.2 Fassadengestaltung und Farbgebung:

Hier wurde die Aufzählung der zur Gestaltung der Gebäudeaußen­wände vorgeschlagenen Materialien um Klinker ergänzt, sowie der Satz "Grelle Außenanstriche sind nicht zulässig" ersatzlos aestrichen.

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