Akte 
Sitzung 08. Juni 1995
Entstehung
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1.1 Bedenken und Anregungen der Eheleute Margarte und Leo Fein,

Montabaur, entsprechend des Schreibens vom 06.07.1994 und 03.05.1995

Die Bedenken und Anregungen der Eheleute Fein werden in vollem Umfang berücksichtigt und die beiden Grundstücke Flur 7, Nr. 58/3 und 58/4 formell aus dem Bebauungsplan herausgenommen.

1.2 Bedenken und Anregungen des Herrn Lothar Höber, Montabaur, entsprechend der Niederschrift vom 20.06.1994

Den Bedenken und Anregungen des Herrn Höber wird insoweit Rechnung geragen, daß der größte Teil des Grundstückes aus dem Bebauungsplanentwurf herausgenommen und lediglich der in dem Planentwurf skizzierte Teil weiter überplant wird.

Zustimmungsbeschluß

Der Stadtrat stimmt dem durch die beiden vorangegangenen Beschlüsse geänderten Bebauungsplanentwurf zu, mit dem dann die bereits beschlossene Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen (einstimmig)

Die Ratsmitglieder Müller (CDU) und Lorenz (BfM) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.'

Tagesordnungspunkt 16:

Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens für die Baugebiete "Verlängerte Südstraße" und "Horresser Pfad", Montabaur-Elgendorf Drucksachen-Nr. 126/1995 und 144/1995, Anlage Nr. 13

Gemäß § 47 BauGB vom 08.12.1986 (BGBl. I S. 2253) mit der jeweils gültigen Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse wird für die Baugebiete der Bebauungspläne "Horresser Pfad" und des Planentwurfes "Verlängerte Südstraße" die Umlegung eingeleitet.

Das Umlegungsverfahren wird für beide Bereiche zusammen durchgeführt und erhält die Bezeichnung "Südstraße".

Das Umlegungsgebiet liegt südlich anschließend an der bebauten Ortslage von Eigendorf. Es wird im Westen durch die Bebauung an der Köppelstraße und im Osten durch die Wagnerstraße begrenzt.

In das Umlegungsverfahren sind folgende Grundstücke einbezogen:

I

g vom 1995 . XI

v

vom

995

I vom 1995 XI

g vom 1995 . XI

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