Akte 
Sitzung 26. April 1995
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Textfeatsetzunqen zum Bebauungsplan "Alter Galgen - Erweiterung

1. Art der baulichen Nutzung

Entsprechend des beigefügten Planentwurfes wird für das Plangebiet Gl festgesetzt.

2. Haß der baulichen Nutzung

Die Grundflächenzahl wird mit 0.8. die Geschoßflächenzahl mit 2,4 und die Baumassenzahl mit 10.0 festgelegt.

2.2 Im nordwestlichen Teil des Plangebietes - Flurstücke Nr. 5172. 5171. 5170/1. 5170/2 sowie Teile der Flurstücke 5184, 5183 und 5182 bis zum Weg Flurstuck Nr. 6037 bzw. dessen gedachter Verlängerung in nördlicher Richtung - sind nur solche Betriebsarten erlaubt, deren Emmissionsgrad dem der Abstandsklasse VI ^200 m) nach dem Runderlaß des Ministeriums für Umwelt vom 26.02.1992 oder einem ähnlichen Emmissionsgrad entsprechen.

2.3 Die Anbringung von Solaranlagen auf den Dächern ist zulässig.

3. Der Schutzstreifen im Bereich der 20-kV-Freileitung ist von jeglicher Bebauung freizuhalten.

4. Im Bereich der 20-kV-Freileitung sowie der 1-kV-Freileitung dürfen nur niedrigwachsende Bäume und Sträucher angepflanzt werden. Von dieser Regelung ausgenommen ist der bereits vorhandene Bewuchs.

5. Zur Minimierung der Wirkungen der Versiegelung soll das Dachflächenwasser nicht direkt über Regenrinnen in den Kanal geführt werden. Das Niederschlags­wasser ist vielmehr dezentral auf dem jeweiligen Grundstück in einer Zisterne zu sammeln und als Brauchwasser zu verwenden.

Dabei ist das Oberflächenwasser aus Betriebsflächen, bei denen mit Verlusten aus den Betriebsmitteln (z. B. öle etc.) zu rechnen ist. über entsprechend dimensionierte Leichtstoffabscheider nach DIN 1999 zu leiten.

Die Zisternengröße muß pro 250 m 2 Dachfläche 2 m 3 betragen.