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Bescniußvoriage
Im Namen der Stadt Montabaur
Anlage Nr. 6 zur Niederschrift
I I öffentlich
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1XI öffentlich
Abt./Az.: 0«tum
TJT /1 610.12 Be/Scho 14.03.1995
Orvickucti« Nr. (ggf. N*c*tngv«rm«r*)
67/1995 ^
B*ntungj(olg«
O SitZurtgsurmtn
Bau-, Haupt- und Finanzausschuß
23.03.1995
Stadtrat
26.04.1995
Aufstellung des Bebauungsplanes "Eifelstraße"
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1. Aufstellungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat beschließt., für den Bereich der Eifelstraße einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Planbereich ist begrenzt:
- im Norden: durch die Eifelstraße
- im Westen: durch die Rhoenstraße
- im Osten: durch die Hunsrückstraße
- im Süden: durch das Gelände der Standortverwaltung.
Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung "Eifelstraße".
2. Die Ausschüsse beschließen, dem Planungsbüro Redlin, Dreikirchen, den Auftrag für die Erstellung des landespflegerischen Planungsbeitrages für den Bereich Eifelstraße auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes zum Betrag von 2.500,— DM brutto zu erteilen.
Die Ausschüsse beschließen weiterhin, dem Planungsbüro Roedel, Höhr-Grenzhausen, den Auftrag für die Erstellung des Bebauungsplanes auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes zum Betrag von 5.000,— DM brutto zu erteilen.
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1 (Rückseite)

