Akte 
Sitzung 26. April 1995
Entstehung
Einzelbild herunterladen

H (IHTABAUR

Bescniußvoriage

Im Namen der Stadt Montabaur

Anlage Nr. 6 zur Niederschrift

I I öffentlich

,_, nicht*

1XI öffentlich

Abt./Az.: 0«tum

TJT /1 610.12 Be/Scho 14.03.1995

Orvickucti« Nr. (ggf. N*c*tngv«rm«r*)

67/1995 ^

B*ntungj(olg«

O SitZurtgsurmtn

Bau-, Haupt- und Finanzausschuß

23.03.1995

Stadtrat

26.04.1995

Aufstellung des Bebauungsplanes "Eifelstraße"

8*«cMu0voracM«g

1. Aufstellungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat beschließt., für den Bereich der Eifelstraße einen Bebauungsplan aufzustellen.

Der Planbereich ist begrenzt:

- im Norden: durch die Eifelstraße

- im Westen: durch die Rhoenstraße

- im Osten: durch die Hunsrückstraße

- im Süden: durch das Gelände der Standortverwaltung.

Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung "Eifelstraße".

2. Die Ausschüsse beschließen, dem Planungsbüro Redlin, Dreikirchen, den Auftrag für die Erstellung des landespflegerischen Planungsbeitrages für den Bereich Eifelstraße auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes zum Betrag von 2.500, DM brutto zu erteilen.

Die Ausschüsse beschließen weiterhin, dem Planungsbüro Roedel, Höhr-Grenz­hausen, den Auftrag für die Erstellung des Bebauungsplanes auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes zum Betrag von 5.000, DM brutto zu erteilen.

. r tV!-

f , \

Beratungsergebnia

£</a cJ-HcH Ho lHcl^cujlC

SuuMvn ^ _

~i7i

"7] stimmig

Mit

Stimmen*

( mehrheit

Ja

dH

Nein

0

Enthärtung

<9

Laut

_. Beschluß

TI Vorschlag

Ab­

weichender

_Beschluß

1 (Rückseite)