Im Namen der Stadt Montabaur
Ergänzungsblatt Nr. i
Oatum
03 . 04.1995
Omckucfi« Nr. (ggf. Nacmragvarmtr»)
116/1995
Durch entsprechende Textfestsetzungen soll gewährleistet werden, daß sich die künftigen Bauvorhaben in bezug auf die Geschossigkeit und die Höhensituation sowie die Anzahl der Wohneinheiten in die gewachsene Struktur von Bladernheim einpassen.
Um die Wirkung der Versiegelung des bisher unbebauten Hanges zu minimieren, wurde die Anlage von Zisternen sowie die wasserdurchlässige Gestaltung von Terrassen, Fußböden usw. vorgesehen. Dies hat den zusätzlichen Vorteil, daß das vorhandene Kanalnetz nicht über Gebühr belastet wird.
Im Rahmen des landespflegerischen Planungsbeitrages ist die vorhandenen Fauna und Flora festzustellen und eine Bilanzierung der dem Naturhaushalt verloren gehenden Flächen zu erstellen. Im Rahmen dessen werden dann auch Vorschläge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erarbeitet, die im nächsten Verfahrensschritt vorgestellt und in das Bauplanungskonzept übernommen werden.
Mit den Eigentümern der betroffenen Grundstücke wurde außerdem bezüglich eines vertraglichen Vorkaufsrechtes Kontakt aufgenommen. Auf entsprechendes Anschreiben liegen bisher Reaktionen von drei Eigentümern vor, die alle eine solche Maßnahme ablehnten.
Fortsatrving
Ergtnzungiölatt
Nr.
I vom 995 XI
| vom
1115
XI
g vom 1995 . XI

