Probleabeschreibung/Begründung
2. Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung / gestalterische Festsetzungen
2.1 Anzahl der Vollgeschosse II
2.2 Dis Anzahl der Wohneinheiten wird auf max. zwei / 600 m 2 begrenzt.
2.3 Die GRZ wird auf 0,4 und die GFZ auf 0,8 festgelegt.
2.4 Die max. Traufhöhe beträgt 7 m und die max. Firsthöhe 12 m; vom gewachsenen Boden.
2.5 Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen erlaubt.
2.6 Die Bauten sind in offener Bauweise auszuführen.
2.7 Die Anbringung von Solaranlagen auf den Dächern ist zulässig.
2.8 Zulässig sind Dächer mit einer Neigung zwischen 25° und 45°.
3. Grünordnung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15, 20 und 25 BauGB
3.1 Im Rahmen der Erstellung des landespflegerischen Planungsbeitrages werden noch detaillierte Vorschläge für eine Grünordnung bzw. Ausgleichs- und Ersatzfläche ausgearbeitet.
4. Flächenversiegelung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB
4.1 Private Verkehrsflächen, Stellplätze, Parkplatzflächen und Terrassen sind durchsickerungsfähig auszubilden und mit wassergebundener Decke, Rasengittersteinen, Rasenpflaster oder Ökopflaster herzustellen.
4.2 Geschlossene Beton- und Bitumendecken sind unzulässig.
4.3 Fußwege sind entsprechend Nr. 4.1 anzulegen.
4.4 Es wird empfohlen zur Minimierung der Wirkungen der Versiegelung das Dachflächenwasser nicht direkt über Regenrinnen in den Kanal zu führen. Das Niederschlagswasser soll vielmehr dezentral auf dem jeweiligen Grundstück in einer Zisterne gesammelt und als Brauchwasser verwendet werden. Der Abfluß des Zisternenwassers ist dann durch Minimierung des Abflußrohres in halber Höhe der Zisterne zu drosseln. Die Zisternengröße muß pro 100 m 2 Dachfläche 2 m 3 betragen, mind. jedoch 2 m 3 .
/ Begründung:
/' Ausgelöst durch einen Grundstücksverkauf besteht nunmehr die Notwendigkeit, das Plangebiet "In Hehl" insgesamt einer städtebaulichen Ordnung zuzuführen. Im Rahmen dessen bietet es sich an, die bereits bebauten, angrenzenden Flächen im Bebauungsplan aufzunehmen, um auch in diesen Bereichen zu einer ordnungsgemäßen Erschließung und verkehrsmäßigen Anbindung zu kommen.
Pomauwig
ErgaiUungiOUa
Nr.
j Finanziell« Auswirkungen?
Veranschlagung
Varwaitunga* >m Varmogafla*
__ luuaflait _hauanau
Varmogafla*
hauanau
R
noch verfügbar DM "1 Ja. mit 0M
/ | Hauaiunaataii«
56410 Montabaur, 03. April 1995
I t V. ^ ^
( Dn. Possel-Dölken ) Bürgermeister

