Akte 
Sitzung 26. April 1995
Entstehung
Einzelbild herunterladen

M 0 H TA Ö A ü k

Ergänzungsblatt Nr.

Im Namen der stadt montabaur

' 31.03.1995

Oatum

Onjckucti« Nr. (g 8 f. Nachtr.gy,^

H5/1995

Brennstoffen

Solarenergie

regenerative Energien sollen genutzt werden.

Bau- sowie Haupt- und Finanzausschuß stimmten mehrheitlich für eine Zustimmung zu Punkt II bei gleichzeitiger Streichung der Ziffern 3 und 5, während die Abstimung im Umweltausschuß zur Stimmengleichheit führte, weshalb eine Entscheidung des Stadtrates notwendig ist.

6. Die beigefügte Planskizze wird Bestandteil der Änderungssatzung.

III. Zustimnungsbeschluß:

Der Stadtrat stimmt dem Bebauungsplanentwurf einschl. Begründung, Textfestsetzung und landespflegerischem Ausgleich in der Form zu

- wie sie in der heutigen Sitzung vorgelegeben haben und

- der Beschlußvorlage beigefügt ist.

IV. Beschluß zur Offenlage der Planunterlagen nach § 3 II BauGB

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan einshcl. Begründung, Textfest­setzungen und dem vorgesehenen landespflegerischen Ausgleich auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mind. 1 Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorge­bracht werden können.

Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die betroffenen Träger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten.

V. Begründung:

Das sich im Eigentum der Stadt befindliche Flurstück 98, Flur 39 an der Straße Sonnenring sollte nach der bisherigen Planung zur Anlegung eines Kinderspielplatzes dienen. In unmittelbarer Nähe wurde durch eine zwischenzeitlich rechtskräftig gewordene weitere Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" die Möglichkeit zur Errichtung eines Kindergartens mit einem Kinderspielplatz geschaffen. Aufgrund dessen ergibt sich keine Notwendigkeit mehr, eine weitere Spielfläche zur Verfügung zu stellen.

Aufgrund dessen soll durch eine Änderung des Bebauungsplanes die Möglichkeit der Ausweisung von zwei Baugrundstücken zur späteren Wohnbebauung geschaffen werden.

Fom*«runq

Erginw«fl*W* 1 '

Nr.

3