Akte 
Sitzung 26. April 1995
Entstehung
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Prob1eabeschreibung/Begründung

Die Kreisverwaltung weist darauf hm, daß für die letzt zu versiegelnde Fläche noch ein entsprechender Nachweis gemäß § 17 des Landespflegeaeaet- zes zu erbringen ist. Die geführten Gespräche mit der unteren Landespfi e _ gebehörde ergaben, daß Ausgleichs- und Ersatzflächen nachgewiesen werden müssen.

Dies geschieht zum einen dadurch, daß die sich im hinteren Bereich des Flurstückes 16/2 befindliche Schlehenhecke mit Eicheneinzelgehölzen in vollem Umfange erhalten bleibt.

Des weiteren wird als Ersatzmaßnahme die Grünanlage in der Wilhelm- Mangels-Straße vor der Stadtmauer herangezogen. Dort werden ca. 500 m 2 ehemals bebaute bzw. asphaltierte Fläche entsiegelt. Darüber hinaus ist die Neupflanzung von 12 Eichen und die Anlage von 7 Staudenbeeten mit einer durchschnittlichen Größe von 50 m 2 , die mit einheimischen Gehölzen bepflanzt werden sollen, vorgesehen.

Die untere Landespflegebehörde signalisierte bereits mündlich ihre Zustimmung zu diesen Regelungen.

Den vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird damit in vollem Umfange Rechnung getragen.

Weitere Bedenken und Anregungen wurden von seiten der Träger öffentlicher Belange nicht geltend gemacht.

Der Stadtrat stimmt der durch Beschluß vom 03.05.1994 eingeleiteten Ände­rung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" mit folgendem Inhalt zu:

1. Art der baulichen Nutzung

Entsprechend des beigefügten Planentwurfes wird für das Plangebiet WR festgesetzt.

2. Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung / gestalterische Festset­zungen

2.1 Anzahl der Vollgeschosse: I

2.2 Die Bauten sind als Einzelhäuser in offener Bauweise auszuführen.

2.3 Die Grundflächenzahl wird auf 0,3 festgelegt.

2.4 Es sind nur Satteldächer zulässig.

2.5 Die Anbringung von Solaranlagen auf den Dächern ist erlaubt.

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56410 Montabaur, 31. März 1995

C Dy. Possel-Dölken ) Bürgermeister