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Ergänzungsblatt Nr.
Im Namen der Stadt Montabaur
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H 4 /I 995
Oitum
03 . 04.1995
I Bau- sowie Haupt- und Finanzausschuß stimmten mehrheitlich für eine
I Streichung der Ziti.lf , während im Umweltausschuß die Abstimmung zur Stimmengleichheit führte, weshalb der Stadtrat zu entscheiden hat.
5. Die beigefügte Planskizze wird Bestandteil der Änderungssatzung. j
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Zustimmmgsbeschluß I
Der Stadtrat stimmt dem Bebauungsplanentwurf einschl. Begründung, Textfestsetzung und landespflegerischem Ausgleich in der Form zu j
- wie sie in der heutigen Sitzung Vorgelegen hab* nd j
- der Beschluß Vorlage beigefügt ist. |
Beschluß zur Offenlage der Planunterlagen nach § 3 II BauGB ^
Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan einschl. Begründung, Textfestsetzungen und dem vorgesehenen landespflegerischen Ausgleich auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung I sind mind. 1 Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die betroffenen Träger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten.
Begründung: \
Das sich im Eigentum der Stadt befindliche Grundstück Flur 39, Flurstück j 16/2 an der Straße Am Himmelfeld sollte nach den bisherigen Festsetzungen | im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeingebrauch, d. h. , Kindergarten I und Spielplatzfläche, Verwendung finden. Diese ursprüngliche Intention wurde bereits aufgegeben und nach einer Verkleinerung des Gebietes ein 1 Bolzplatz ausgewiesen.
Zwischenzeitlich hat sich jedoch durch die Ausweisung des ICE-Bahnhofes die Notwendigkeit ergeben, für die dort lebenden Familien, Bereitstellung j von Ersatzgrundstücken in die Wege zu leiten. Hierfür bietet sich insbesondere Gelände an, welches sich im Eigentum der Stadt Montabaur befin- ! det. j
Hinzu kommt, daß der Bedarf für die Ausweisung der vorgesehenen Freizeitanlage bereits durch den am Rand des Mondringes befindlichen Ballspielplatz sowie die weiteren im Stadtgebiet befindlichen Sportanlagen gedeckt sein dürfte. Aufgrund dessen soll jetzt eine Aufteilung des Grundstückes I
in bebaubare Flächen erfolgen und ein reines Wohngebiet ausgewiesen jj
werden. Das dazu zur Verfügung stehende Gebiet muß im Anschluß an die i| Rurshführung des Verfahrens der Beteiligung der Troger öffentlicher 1] Belange verkleinert Herden, uro den geltend gemachten Bedenken des Forat- amtes und der unteren Landespflegebehörde nachzukommen. Aufgrund dessen werden nicht wie bisher 5, sondern lediglich 4 Bauplätze ausgewiesen
Fort»«uvK’?l
Erg«n«ing*bi»tt

