Akte 
Sitzung 26. April 1995
Entstehung
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Ergänzungsblatt Nr.

Im Namen der Stadt Montabaur

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H 4 /I 995

Oitum

03 . 04.1995

I Bau- sowie Haupt- und Finanzausschuß stimmten mehrheitlich für eine

I Streichung der Ziti.lf , während im Umweltausschuß die Abstimmung zur Stimmengleichheit führte, weshalb der Stadtrat zu entscheiden hat.

5. Die beigefügte Planskizze wird Bestandteil der Änderungssatzung. j

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Zustimmmgsbeschluß I

Der Stadtrat stimmt dem Bebauungsplanentwurf einschl. Begründung, Textfestsetzung und landespflegerischem Ausgleich in der Form zu j

- wie sie in der heutigen Sitzung Vorgelegen hab* nd j

- der Beschluß Vorlage beigefügt ist. |

Beschluß zur Offenlage der Planunterlagen nach § 3 II BauGB ^

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan einschl. Begründung, Textfest­setzungen und dem vorgesehenen landespflegerischen Ausgleich auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung I sind mind. 1 Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorge­bracht werden können.

Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die betroffenen Träger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten.

Begründung: \

Das sich im Eigentum der Stadt befindliche Grundstück Flur 39, Flurstück j 16/2 an der Straße Am Himmelfeld sollte nach den bisherigen Festsetzungen | im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeingebrauch, d. h. , Kindergarten I und Spielplatzfläche, Verwendung finden. Diese ursprüngliche Intention wurde bereits aufgegeben und nach einer Verkleinerung des Gebietes ein 1 Bolzplatz ausgewiesen.

Zwischenzeitlich hat sich jedoch durch die Ausweisung des ICE-Bahnhofes die Notwendigkeit ergeben, für die dort lebenden Familien, Bereitstellung j von Ersatzgrundstücken in die Wege zu leiten. Hierfür bietet sich insbe­sondere Gelände an, welches sich im Eigentum der Stadt Montabaur befin- ! det. j

Hinzu kommt, daß der Bedarf für die Ausweisung der vorgesehenen Freizeit­anlage bereits durch den am Rand des Mondringes befindlichen Ballspiel­platz sowie die weiteren im Stadtgebiet befindlichen Sportanlagen gedeckt sein dürfte. Aufgrund dessen soll jetzt eine Aufteilung des Grundstückes I

in bebaubare Flächen erfolgen und ein reines Wohngebiet ausgewiesen jj

werden. Das dazu zur Verfügung stehende Gebiet muß im Anschluß an die i| Rurshführung des Verfahrens der Beteiligung der Troger öffentlicher 1] Belange verkleinert Herden, uro den geltend gemachten Bedenken des Forat- amtes und der unteren Landespflegebehörde nachzukommen. Aufgrund dessen werden nicht wie bisher 5, sondern lediglich 4 Bauplätze ausgewiesen

Fort»«uvK?l

Erg«n«ing*bi»tt