Anlage zur Speicherung/Versickerung ist im Einzelfall denkbar, wobei auf die Ausnutzung der belebten Bodenzone zu achten ist.
Die unmittelbare Nachbarschaft des vorhandenen Gewässers läßt das Trennsystem als wasserwirtschaftlich und wirtschaftlich günstigste Lösung erscheinen.
Die wasserwirtschaftlich relevanten Textfestsetzungen in der Begründung zum o.g. Bebauungsplanentwurf, insbesonders hinsichtlich der wasserdurchlässigen Befestigungen und der Nutzung des anfallenden Niederschlagswassers als Brauchwasser in Zisternen und Teichen sowie der denzentralen Versickerung des überschüssigen und nicht für Brauchwasserzwecke genutzten, nicht verunreinigten Niederschlagswassers, werden unsererseits ausdrücklich begrüßt, sofern die belebte Bodenzone dabei mit in Anspruch genommen wird.
Diese Maßnahmen führen im übrigen zu einer Entlastung der Ortskanalisation und damit auch der zentralen Gruppenkläranlage an der Ritzmühle der Abwassergruppe Aubach der VG-Werke Wirges von unbelastetem Oberflächenwasser.
Die im Planbereich anfallenden Schmutzwässer sind der v.g. zentralen Gruppenkläranlage über das Pumpwerk Eschelbach zuzuleiten.
Das betreffende Bebauungsplangebiet ist in der Erfassung von Altablagerungen im Westerwaldkreis nicht aufgeführt.
Auf die Beachtung des bei anderer Gelegenheit übersandten Merkblattes wird hingewiesen.
Im Auftrag
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(Dapprich)

