Akte 
Sitzung 26. April 1995
Entstehung
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Anlage zur Speicherung/Versickerung ist im Einzelfall denkbar, wobei auf die Ausnutzung der belebten Bodenzone zu achten ist.

Die unmittelbare Nachbarschaft des vorhandenen Gewässers läßt das Trennsystem als wasserwirtschaftlich und wirtschaftlich güns­tigste Lösung erscheinen.

Die wasserwirtschaftlich relevanten Textfestsetzungen in der Be­gründung zum o.g. Bebauungsplanentwurf, insbesonders hinsicht­lich der wasserdurchlässigen Befestigungen und der Nutzung des anfallenden Niederschlagswassers als Brauchwasser in Zisternen und Teichen sowie der denzentralen Versickerung des überschüs­sigen und nicht für Brauchwasserzwecke genutzten, nicht verun­reinigten Niederschlagswassers, werden unsererseits ausdrücklich begrüßt, sofern die belebte Bodenzone dabei mit in Anspruch ge­nommen wird.

Diese Maßnahmen führen im übrigen zu einer Entlastung der Orts­kanalisation und damit auch der zentralen Gruppenkläranlage an der Ritzmühle der Abwassergruppe Aubach der VG-Werke Wirges von unbelastetem Oberflächenwasser.

Die im Planbereich anfallenden Schmutzwässer sind der v.g. zen­tralen Gruppenkläranlage über das Pumpwerk Eschelbach zuzuleiten.

Das betreffende Bebauungsplangebiet ist in der Erfassung von Alt­ablagerungen im Westerwaldkreis nicht aufgeführt.

Auf die Beachtung des bei anderer Gelegenheit übersandten Merk­blattes wird hingewiesen.

Im Auftrag

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(Dapprich)