V II I” Ii' y^ j
Rheinlancpfelz
Beige
I
ll
IV I V
Verbandsgo
rn CHlda ?
M c r 1a zjk^r Elng. Ik/jüiltJi
i —
Staatl. Amt fiir Wasser- und Abfallwirtschaft Postfach 12 27 ■ 56402 Montabaur
Verbandsgemeindeverwa1tung Postfach 1262
Staati. Amt für w£ s*r-| lErud Abfallwirtschaft Montabaur
bR ! bV
56402 Montabaur
Bahnhofstraße 49, 56410 MONTABAUR
Aktenzeichen: 1/00/27 Gu/Wh
„ , . Herrn Gudat
Bearbeitet von:
Montabaur, den
12. Juli 1994
nachrichtlich an:
Kreisverwaltung - Untere Wasserbehörde - 56409 Montabaur
Betr.: Bauleitplanung der Stadt Montabaur, Stadtteil Eigendorf;
hier: Bebauungsplanentwurf "Verlängerte Südstraße"
Bezug; Schreiben vom 01.06.1994, Az: III/l 610-13 Be/Scho
1 vom 1995 XI
Zu dem o.g. Bebauungsplantentwurf nehmen wir nach Begutachtung in wasserwirtschaftlicher Hinsicht wie folgt Stellu-ng und bitten um die Berücksichtigung folgender Anregungen und Hinweise:
Der im Planbereich vorhandene Wasserlauf (namenloser Graben,Gewässer III. Ordnung) ist grundsätzlich als offener Wasserlauf zu erhalten. Dabei ist ein naturnaher Zustand des Gewässers anzustreben .
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht halten wir es für erforderlich, zum Schutz des Gewässers vor menschlichen Eingriffen und zur Entwicklung des Gewässers Randstreifen als Sonderfläche für die Stadt Montabaur auszuweisen, deren Breite von der wasserwirtschaftlichen Bedeutung des Gewässers abhängt. Im vorliegenden Fall beträgt die aus gewässerökologischer Sicht zu fordernde Breite des Gewässerrandstreifens mindestens 3 m.
Um die Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes durch die vorgesehenen Erschließungen und die Kosten für die Abwasserbeseitigung zu mindern, ist für die Entwässerung das Trennsystem oder ein mödifiziertes Trennsystem mit denzentraler Muldenversickerung der unbelastenten Oberflächenwässer zu wählen; auch eine zentrale
.995
XI
Telefon (0 26 02) 50 01-50 03 - Teletex 2 60 28 55 = WWAMT • Telefax (026 02) 1 63 55
g vom 1995 . XI

