Problewbeschreibung/Begründung
vorhandene Umgebungsbebauung bei Erstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt wird und in den Planentwurf sowie die Textfestsetsungen ein- fließen.- Durch diese gegenseitige Rücksichtnahme wird ein vertragliches Nebeneinander von Neu- und Altbebauung erreicht und auch eine ordnungsgemäße Erschließung des gesamten Gebietes möglich.
Aufgrund dessen kann den vorgetragenen Bedenken und Anregungen durch eine Herausnahme aus dem Plangebiet ohne negative Folgen für die Planung selbst zugestimmt werden.
1.2 Bedenken und Anregungen des Herrn Ewald Piroth, Montabaur, entsprechend des Schreibens vom 27.06.1994
Herr Piroth ist Eigentümer des Grundstückes Südstraße 12, Flurstücke 200 und 201.
Herr Piroth weist nun darauf hin, daß das Grundstück seit Jahrzehnten bebaut ist und beantragt eine Herausnahme aus dem Bebauungsplan- und dem Umlegungsverfahren.
BeschlußVorschlag:
Die Bedenken und Anregungen des Herrn Piroth wird im Rahmen der gemeindlichen Abwägung in vollem Umfange berücksichtigt.
Aus bauplanungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht ist es zwar wünschenswert, wenn eine Verzahnung zwischen Bebauungsplanentwurf und der vorhandenen Bebauung erreicht wird, jedoch besteht hierfür keine zwingende Notwendigkeit. Insbesondere können die positiven Aspekte einer solchen "Ausfransung" des Planbereiches auch dadurch erreicht werden, daß die vorhandene Umgebungsbebauung bei Erstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt wird und in den Planentwurf sowie die Textfestsetzungen einfließen. Durch diese gegenseitige Rücksichtnahme wird ein verträgliches Nebeneinander von Neu- und Altbebauung erreicht und auch eine ordnungsgemäße Erschließung des gesamten Gebietes möglich.
Aufgrund dessen kann den vorgetragenen Bedenken und Anregungen durch eine Herausnahme aus dem Plangebiet ohne negative Folgen für die Planung selbst zugestimmt werden.
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56410 Montabaur, 03. April 1995
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( Drj. Possel-Dölken ) Bürgermeister

