Akte 
Sitzung 26. April 1995
Entstehung
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I. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan "Altstadt II" für das Grundstück Flur 44, Flurstück 252, Steinweg 34 a in 56410 Montabaur - Haus Lenaif-wie folgt zu ändern:

1. Maß der baulichen Nutzung

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1.1 Die GRZ wird auf 0,8 (bisher 0,6), die GFZ auf 2,1 (bisher 1,6) erhöht. &

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1.2 Die Zahl der Vollgeschosse wird entsprechend den in dem beigefügten Plan gekennzeichneten Bereichen auf 3 bzw. 2 zuzüglich Dachgeschoß (bisher

2 + Dachgeschoß) festgeschrieben.

1.3 Für den 2 14geschossigen Gebäudeteil wird eine Traufhöhe von 8,40 m, für den 3stöckigen Gebäudeteil eine Traufhöhe von 9,00 m und für den 2stöckigen Gebäudeteil eine Traufhöhe von 7,50 m vorgeschrieben.

1.4 Die Fassade am Steinweg ist entsprechend den Vorschriften des § 4 Abs. 2 der Gestaltungssatzung zu gliedern.

1.5 Für das Gebäude, die Zufahrt zur Tiefgarage und den geplanten unterirdi­schen Verbindungsgang wird die im Plan gekennzeichnete Baugrenze fest­gelegt.

2. Dachgauben

2.1 Die Einzelgaubenbreite darf 2,00 m (bisher 1,50 m) nicht überschreiten.

2.2 Der Abstand zwischen den einzelnen Gauben kann höchstens 1,00 m (bisher höchstens 1,50 m) betragen.

2.3 Es sind auch Zwerchgiebel zulässig.

2.4 Die Dacheindeckung ist in Naturschiefer vorzunehmen.

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2.5 Die Dachneigung darf max. 40°, bei Giebeln max. 45 ° betragen.

3. Bauweise

Die vorgeschriebene geschlossene Bauweise wird, wie im Lageplan darge­stellt, teilweise aufgehoben.

4. Die an der Nordwestgrenze des Grundstückes befindlichen 2 großen Kiefern sind zu erhalten.

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