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I. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan "Altstadt II" für das Grundstück Flur 44, Flurstück 252, Steinweg 34 a in 56410 Montabaur - Haus Lenaif-wie folgt zu ändern:
1. Maß der baulichen Nutzung
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1.1 Die GRZ wird auf 0,8 (bisher 0,6), die GFZ auf 2,1 (bisher 1,6) erhöht. &
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1.2 Die Zahl der Vollgeschosse wird entsprechend den in dem beigefügten Plan gekennzeichneten Bereichen auf 3 bzw. 2 zuzüglich Dachgeschoß (bisher
2 + Dachgeschoß) festgeschrieben.
1.3 Für den 2 14geschossigen Gebäudeteil wird eine Traufhöhe von 8,40 m, für den 3stöckigen Gebäudeteil eine Traufhöhe von 9,00 m und für den 2stöckigen Gebäudeteil eine Traufhöhe von 7,50 m vorgeschrieben.
1.4 Die Fassade am Steinweg ist entsprechend den Vorschriften des § 4 Abs. 2 der Gestaltungssatzung zu gliedern.
1.5 Für das Gebäude, die Zufahrt zur Tiefgarage und den geplanten unterirdischen Verbindungsgang wird die im Plan gekennzeichnete Baugrenze festgelegt.
2. Dachgauben
2.1 Die Einzelgaubenbreite darf 2,00 m (bisher 1,50 m) nicht überschreiten.
2.2 Der Abstand zwischen den einzelnen Gauben kann höchstens 1,00 m (bisher höchstens 1,50 m) betragen.
2.3 Es sind auch Zwerchgiebel zulässig.
2.4 Die Dacheindeckung ist in Naturschiefer vorzunehmen.
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2.5 Die Dachneigung darf max. 40°, bei Giebeln max. 45 ° betragen.
3. Bauweise
Die vorgeschriebene geschlossene Bauweise wird, wie im Lageplan dargestellt, teilweise aufgehoben.
4. Die an der Nordwestgrenze des Grundstückes befindlichen 2 großen Kiefern sind zu erhalten.
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