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III. Der Stadtrat stimmt dem Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung, Textfestsetzungen und dem landespflegerischen Planungsbeitrag in der Form zu,
wie sie in der heutigen Sitzung Vorgelegen haben und der Beschlußvorlage mit Ausnahme des landespflegerischen Planungsbeitrages, von dem jeweils ein Exemplar den Fraktionen zur Verfügung gestellt wurde, beigefügt sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (20 Ja-Stimmen)
IV. Beschluß zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan einschließlich Begründung, Textfestsetzungen und dem landespflegerischen Planungsbeitrag für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mind.
1 Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der Offenlage sowie den Planänderungen zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (20 Ja-Stimmen)
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F vom 995 XI
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Tagesordnungspunkt 1/3:
Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens "Verlängerte Südstraße", Montabaur-Elgendorf - Drucksache-Nr. 68/1995
Der Stadtrat beschließt mit 20 Ja-Stimmen (einstimmig):
1. Für das Baugebiet "Verlängerte Südstraße" wird das Baulandumlegungsverfahren gemäß §§ 46 ff. BauGB angeordnet.
2. Mit der Durchführung der Baulandumlegung wird der Geweils amtierende) Umlegungsausschuß beauftragt.
Ratsmitglied Müller (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.
| vom 1995 , XI
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