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1.7 Bedenken und Anregungen der Eheleute Astrid und Gerold Gerz, Montabaur, entsprechend des Schreibens vom 06.07.1994
Die Eheleute Gerz sind Eigentümer des Grundstückes Köppelstraße 29, Flur 7, Parzelle 58/2, das seit Jahrzehnten bebaut ist und daher aus dem Bebauungsplan- und Umlegungsverfahrens herausgenommen werden soll.
Die Bedenken und Anregungen der Eheleute Gerz werden im Rahmen der gemeindlichen Abwägung in vollem Umfang berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (21 Ja-Stimmen)
1.8 Bedenken und Anregungen von Herrn Lothar Höher, Montabaur, entsprechend der Niederschrift vom 20.06.1994
Herr Höber ist Eigentümer des Grundstückes Südstraße 16, Flurstück Nr. 204, das seit Jahrzehnten bebaut ist und daher aus dem Bebauungsplan- und Umlegungsverfahren herausgenommen werden soll.
Die Bedenken und Anregungen von Herrn Höber werden im Rahmen der gemeindlichen Abwägung in vollem Umfang berücksichtigt.
Absitmmungsergebnis: einstimmig (21 Ja-Stimmen)
1.9 Bedenken und Anregungen der Eheleute Hartmann, Montabaur, entsprechend des Schreibens vom 13.07.1994
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a) Die Eheleute Hartmann sind Eigentümer des Grundstückes Südstraße 11, das seit Jahrzehnten bebaut ist und daher aus dem Bebauungsplan- und Umlegungsverfahren herausgenommen werden soll.
Die Bedenken und Anregungen der Eheleute Hartmann werden im Rahmen der gemeindlichen Abwägung in vollem Umfang berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (21 Ja-Stimmen)
b) Die Eheleute Hartmann wenden sich gegen die vorgesehene massive Bebauung und das dadurch zu erwartende erhöhte Verkehrsaufkommen.
Die Bedenken und Anregungen der Eheleute Hartmann können im Rahmen der gemeindlichen Abwägung nicht berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (21 Ja-Stimmen)
I vom MS XI
q vom 1995 . XI

