Akte 
Sitzung 26. April 1995
Entstehung
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1.4 Bedenken und Anregungen der Eheleute Marlene und Günter Strüber, Montabaur, entsprechend des Schreibens vom 13.07.1994

Die Eheleute Strüber sind Eigentümer des Grundstückes Köppelstraße 27, Flur 7, Flurstück 58/1, das seit Jahrzehnten bebaut ist und daher aus dem Be­bauungsplan- und Umlegungsverfahren herausgenommen werden soll.

Die Bedenken und Anregungen der Eheleute Strüber werden im Rahmen der gemeindlichen Abwägung in vollem Umfang berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (21 Ja-Stimmen)

1.5 Bedenken und Anregungen der Eheleute Pia und Eberhard Schreiner, Montabaur, entsprechend des Schreibens vom 03.07.1994

Die Eheleute Schreiner sind Eigentümer des Grundstückes Köppelstraße 23, Flur 7, Flurstück 57/1, das seit Jahrzehnten bebaut ist und daher aus dem Be­bauungsplan- und Umlegungsverfahren herausgenommen werden soll.

Die Bedenken und Anregungen der Eheleute Schreiner werden im Rahmen der gemeindlichen Abwägung in vollem Umfang berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (21 Ja-Stimmen)

1.6 Bedenken und Anregungen der Eheleute Margarete und Leo Fein, Monta­baur, entsprechend des Schreibens vom 06.07.1994

Die Eheleute Fein sind Eigentümer des Grundstückes Köppelstraße 29, Flur 7, Flurstück 58/4, das seit Jahrzehnten bebaut ist und daher aus dem Bebau­ungsplan- und Umlegungsverfahren herausgenommen werden soll.

Die Bedenken und Anregungen werden im Rahmen der gemeindlichen Abwä­gung in vollem Umfang berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (21 Ja-Stimmen)

Ratsmitglied Schwarz (SPD) verweist unter Tagesordnungspunkt 1/14 "Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen" darauf, man habe sie darauf hin­gewiesen, daß der Stadtrat bei der Beschlußfassung nur über das Flurstück 58/4 (mit einer Garage bebaut) abgestimmt habe. Das Haus stehe aber auf dem Flurstück 58/3.

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Bürgermeister Dr. Possel-Dölken sagt die Überprüfung durch die Verwaltung zu.

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