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Probleobeschrei bung/Begründung
0<3zu ist auazuführen, daß im Rahmen der Ausairbeitiincr des Erschlisssungs- Vertrages van seiten des Eigentümers ein spezialisiertes Ingenieurbüro mit der Ausarbeitung eines Wasser“ und Abwasserkonzeptes beauftragt wurde, in Abstimmung mit den Verbandsgemeindewerken wurde deshalb eine Kanalplanunq erarbeitet, die eine Bebauung ermöglicht, ohne das vorhandene Netz zu überlasten. Dies wird insbesondetC dadurch erreicht, daß durch entsprechende Textfestsetzunaen die Anlage von Zisternen in einer Größe von mind. 2 m 2 sowie die versickerungsfähige Auslegung privater Verkehrsflächen, Stellplätze, Parkplatzflächen, Terrassen und Fußwege vorgeschrieben wurde.
Außerdem sieht die Planung die Anlage eines Kanalstauraumes von ca. 50 m 3 in der Planstraße "C" vor, wodurch eine gedrosselte Abgabe des anfallenden Oberflächenwassers an das Kanalnetz im Himmelfeld möglich ist.
Eine Beeinträchtigung der privaten Belange des Herrn Janda sowie der übrigen Grundstückseigentümer im Baugebiet "Himmelfeld" wurde damit weitestaehend ausgeschlossen, weshalb die durchgeführte Abwägung zwischen den für die Planänderung sprechenden öffentlichen und privaten Belange einerseits und den privaten Belangen des Herrn Janda andererseits für eine Zurückweisung der geltend gemachten Bedenken spricht.
Weitere Bedenken und Anregungen wurden nicht vorgebracht.
1.2 Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Bedenken und Anregungen
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 02.01. bis 02.02.1995 (einschl.) durchgeführt. Bedenken und Anregungen wurden lediglich von der Kevag mit Schreiben vom 20.01.1995 vorgebracht. Dieser Brief ist als Anlage beigefügt.
BeschlußVorschlag:
Die Bedenken und Anregungen werden im Rahmen der gemeindlichen Abwägung in vollem Umfange berücksichtigt.
Die Kevag Koblenz weist darauf hin, daß aufgrund der vorgesehenen Bebauung mit Reihen- und Mehrfamilienhäusern mit ca. 75 Wohneinheiten die Errichtung einer zusätzlichen Trafostation erforderlich wird.
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Veranschlagung im V«rw«itungi*
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56410 Montabaur, 06. März 1995
C Dr. Posse1-Dölken ) Bürgermeister

