Grundlage:
%
%
M i e t b ü r c s c h a f t
Abgeschlossener Mietvertrag vom: zwischen der Stadtentwick]
Montabaur, Rathaus
und der
1 & 1
Montabaur, Elgendorfer Str. 55
DM
(i.w. Fü ef —Hi 11 ionon aohthuna e rtci - escnunddroißigtauoofid - fünfhundo s t Deutsche Mark)
für die Ansprüche der Vermieterin auf die vereinbarte Jahresmiete und die gestundeten Beträge gegen (Kauptschuldr.er/Mieterin)
die 1 & 1
GrribH.
Der Höchstbetrag der Bürgschaft ermäßigt sich am 3C. eines jeden Monats, ree: r.end am , um den Nettobetrag 1DM . der jeweils gezahlter.
Monatsmiete und letztmals am um DM
DM ,— der vereinbarten Jahresr.ettcmiete, d.h. insgesamt
DM , —, sind der Mieterin von der Vermieterin zinslos gestundet und
zwar bis zum
- Vernieteri
Mieterin
I VOR)
995
XI
3 vom 1995 . XI
Für den Fall der Inanspruchnahme aus der Bürgschaft während der Laufzeit des Mietvertrages hat die das Recht aber nicht die Pflicht,
m den Mietvertrag einzutreten und Untervermietungen vorzunehmen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der 3ank aus dieser 3'ürgschaft in Höhe der gestundeten Miete von insgesamt DM am ist, daß z_
diesem Zeitpunkt der Erbbaurechtsvertrag gern. UR.-Nr. -des Notars
durch Zeitablauf endet und die Voraussetzungen für die Lc schung des Erbbaurechtes von seiten der Vermieterin/Erbbaurechtsnehmerin erfüllt sind.
Die Bürgschaft erlischt, wenn uns diese Burgschaftsurkur.de zurückgegeben wird spätestens aber, wenn Ansprüche gegen uns aus der Bürgschaft nicht bis zum. geltend gemacht worden sind.
den
vom
595
XI
vom
95
XI
99t>
XI
I vom 995 XI
3 vom 1995

