Akte 
Siitzung 09. Februar 1995
Entstehung
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Grundlage:

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M i e t b ü r c s c h a f t

Abgeschlossener Mietvertrag vom: zwischen der Stadtentwick]

Montabaur, Rathaus

und der

1 & 1

Montabaur, Elgendorfer Str. 55

DM

(i.w. efHi 11 ionon aohthuna e rtci - escnunddroißigtauoofid - fünfhundo s t Deutsche Mark)

für die Ansprüche der Vermieterin auf die vereinbarte Jahresmiete und die ge­stundeten Beträge gegen (Kauptschuldr.er/Mieterin)

die 1 & 1

GrribH.

Der Höchstbetrag der Bürgschaft ermäßigt sich am 3C. eines jeden Monats, ree: r.end am , um den Nettobetrag 1DM . der jeweils gezahlter.

Monatsmiete und letztmals am um DM

DM , der vereinbarten Jahresr.ettcmiete, d.h. insgesamt

DM ,, sind der Mieterin von der Vermieterin zinslos gestundet und

zwar bis zum

- Vernieteri

Mieterin

I VOR)

995

XI

3 vom 1995 . XI

Für den Fall der Inanspruchnahme aus der Bürgschaft während der Laufzeit des Mietvertrages hat die das Recht aber nicht die Pflicht,

m den Mietvertrag einzutreten und Untervermietungen vorzunehmen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der 3ank aus dieser 3'ürgschaft in Höhe der gestundeten Miete von insgesamt DM am ist, daß z_

diesem Zeitpunkt der Erbbaurechtsvertrag gern. UR.-Nr. -des Notars

durch Zeitablauf endet und die Voraussetzungen für die Lc schung des Erbbaurechtes von seiten der Vermieterin/Erbbaurechtsnehmerin er­füllt sind.

Die Bürgschaft erlischt, wenn uns diese Burgschaftsurkur.de zurückgegeben wird spätestens aber, wenn Ansprüche gegen uns aus der Bürgschaft nicht bis zum. geltend gemacht worden sind.

den

vom

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