Akte 
Siitzung 09. Februar 1995
Entstehung
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Business-Park Montabaur - III. Bauabschnitt ( Abschnitt A - Baukosten ca. 11,8 Mio DM )

Anlage Nr. A _zur Niederschrift

Erbbaurechtsvertrag

$ 2 Ziffer 1

Das Erbbaurecht beginnt am Tage der Eintragung und erlischt am 30.06.2001

S 2 Ziffer 3

Oie Grundstückseigentümer verpflichten sich, das Grundstück an die Erbbauberechtigte frei von Mlet- und Pachtrechten Dritter herauszugeben, und zwar am 30.06.1995

§ 3 Ziffer 2

Die Grundstückseigentümer verpflichten sich, der Erbbauberechtigten nicht gern. 5 27 Abs. 3 ErbbauRVO das Erbbaurecht vor dessen Ablauf für die voraussicht­liche Standdauer des Bauwerkes zu verlängern. S 27 Abs. 2 ErbbauRVO Ist ausgeschlossen.

in jedem Falle hat die Erbbauberechtigte am 01.07.2001 Anspruch auf die in $ 9 dieser Urkunde bezeichnete Ent­schädigung gern. § 27 ErbbauRVO.

$ 7 Ziffer 1

Die Erbbauberechtigten verpflichtet sich zur Zahlung eines Erbbauzinses 1n Höhe von Jährlich 20 000 OM.

S 7 Ziffer 2

Oer Erbbauzins Ist jeweils fällig am 01. Juli eines jeden Jahres, erstmals zum 01.07.1996.

§ 9 Ziffern 6 und 7

Zur Sicherung aller Ansprache der Erbbauberechtigten, aus diesem Vertrag, Insbesondere auf Zahlung der vor­stehend vereinbarten Vertragsstrafe und der Entschädigung nach Beendigung des Erbbaurechtes verpflichten sich die Grundstückseigentümer, der Erbbauberechtigten bis zum 30.06.1995 die selbstschuldnerische Bürgschaft einer von der Erbbauberechtigten zu akzeptierenden Bank - und zwar unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit, Auf­rechenbarkeit und Vorausklage gern. §§ 770, 771 BGB - bis zum Hdchstbetrage von OM 6 222 300 (1. W. Deutsche Mark sechsml 11 Ionenzwei hundertzwei undzwanzlgtausenddrel hundert) auszuhändigen, die dem als Anlage 3) beigefügten Muster entspricht.

Oen Beteiligten steht ein Rücktrittsrecht von diesem Vertrag bis zum 30.06.1995 zu, ohne daß es dazu einer Begründung bedarf.

Die Rücktrittserklärung gegenüber dem Grundstückseigen­tümer kann mit Wirkung gegenüber allen Eigentümern ausgesprochen werden.

Im Falle eines Rücktritts von diesem Vertrag tragen die Grundstückseigentümer die Kosten dieses Vertrages. Im Falle eines Rücktritts der Erbbauberechtigten gern. § 2 Ziffer 4 tragen die Grundstückseigentümer alle bis dahin von der Erbbauberechtigten für die Baumaßnahmen aufgewand­ten Kosten, Gebühren und Auslagen.

Mietvertrag _

§ 2 Ziffern 1 u. 2

Das Mietverhältnis beginnt mit dem auf die Bezugs­fertigkeit der zu errichtenden Gebäulichkeiten und Anlagen folgenden Monatsersten, voraussichtlich mit dem 01.07.1996, wobei die Vermieterin für diesen Termin keine Gewähr übernimmt.

Das M1etverhältn1s wird bis zum 30.06.2001 fest vereinbart und kann während dieser Zeit von beiden Selten nicht gekündigt werden.

§ 9 Ziffern 1 und 2

Zur Sicherung sämtlicher Forderungen der Vermieterin

gegen die Mieterin und deren Rechtsnachfolger

aus diesem Vertrag verpflichtet sich die Mieterin,

der Vermieterin bis zum 30.06.1995 die selbstschuldnerische

Bürgschaft einer von der Vermieterin zu akzeptierenden

Bank - und zwar unter Verzicht auf die Einreden

der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Vorausklage

gern. §§ 770, 771 BGB - bis zum Höchstbetrag von

DM 8 365 900 (1. W. achtmillionendreihundertfünfundsechzig-

tausendneunhundert Deutsche Mark) auszuhändigen,

die dem 1n der Anlage 2) beigefügten Muster entspricht.

Oen Beteiligten steht ein Rücktrittsrecht von diesem Vertrag zu bis zum 30.06.1995, ohne daß es dazu einer Begründung bedarf.

Im Falle des Rücktritts trägt die Mieterin die Kosten dieses Vertrages.

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