Akte 
Sitzung 29. Oktober 1992
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Beschlußvorlage

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Abt./Ar.:

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Oatum

22.10.1992

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262/1992

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Stadtrat

29.10.1992

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Änderung des Bebauungsplanes "In den Fichten - Auf der Trift" für die Grundstücke Flur 1, Nr. 1/21 bis 1/24

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ÄnderungsbeSchluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB

Der Bebauungsplan "In den Fichten - Auf der Trift" wird für die Grundstücke Flur 1, Nr. 1/21 bis 1/24 wie folgt geändert:

Als Art der baulichen Nutzung wird ein " eingeschränktes Gewerbegebiet " festgesetzt. Innerhalb des eingeschränkten Gewerbegebietes sind zulässig:

"Gewerbebetriebe, die das Höhnen nicht wesentlich stören sowie Rohnungen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (= Hohnungen für Aufsichts- und Bereit­schaf tspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind).

Zustimmungsbeschluß

Der Rat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes in der vorgeschlagenen Fassungj zu.

Beratungsergebnis

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/(] stimmig

Mit

Stimmen- 1 mehrheit

Nein

Enthaltung

Laut

Beschlüß­en Vorschlag

Ab­weichender

_Beschluß

(Rückseite)

Ratsmitqlied Lorenz (BfM) hat an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonder­interesse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil genommen.

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