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[fn Namen der Stadt Montabaur
Beschlußvorlage
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IXl öffentlich | | öffendich
Abt./Ar.:
III/l H.Ju./Scho ,
Oatum
22.10.1992
OruckMCh« Nr (ggl N*cMngv«nn«rfc)
262/1992
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Stadtrat
29.10.1992
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Änderung des Bebauungsplanes "In den Fichten - Auf der Trift" für die Grundstücke Flur 1, Nr. 1/21 bis 1/24
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ÄnderungsbeSchluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
Der Bebauungsplan "In den Fichten - Auf der Trift" wird für die Grundstücke Flur 1, Nr. 1/21 bis 1/24 wie folgt geändert:
Als Art der baulichen Nutzung wird ein " eingeschränktes Gewerbegebiet " festgesetzt. Innerhalb des eingeschränkten Gewerbegebietes sind zulässig:
"Gewerbebetriebe, die das Höhnen nicht wesentlich stören sowie Rohnungen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (= Hohnungen für Aufsichts- und Bereitschaf tspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind).
Zustimmungsbeschluß
Der Rat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes in der vorgeschlagenen Fassungj zu.
Beratungsergebnis
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/(] stimmig
Mit
Stimmen- 1 mehrheit
Nein
Enthaltung
Laut
Beschlüßen Vorschlag
• Abweichender
_Beschluß
(Rückseite)
Ratsmitqlied Lorenz (BfM) hat an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil genommen.
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