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ÖFFENTLICHE SITZUNG
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Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
Punkt 1: Bericht des Bürgermeisters
Dieser Punkt entfällt, da nichts Wesentliches vorliegt.
Punkt 2: Aufstellung des Bebauungsplanes "verlängerte Südstraße" im Stadtteil Eigendorf
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1. Aufstellunqsbeschluß gemäß § 2 I BauGB:
Für das Gebiet, das im groben wie folgt begrenzt wird:
- im Norden: Flur 5, Parzellen 199/1, 194/6, 192/9, 191/4
- im Osten: Flur 5, Parzellen 145 (teilw.), 146 (teilw.), 146/2 (teilw.),
147 (teilw.), 148 (teilw.), 149/1 (teilw.), 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159
- im Süden:
Flur 5, Parzelle 138/1 (teilw.)
Flur 9, Parzellen 187 (teilw.), 188 (teilw.)
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- im Westen:
Flur 9, Parzellen 189/1 (teilw.), 186/2 (teilw.), 185 (teilw.)
Flur 8, Parzellen 106/1, 65 (teilw.), 29, 30, 31
Flur 7, Parzellen 58/4 (teilw.), 58/1, 55/1, 54/4, 19/4, 18/1,
17/1, 15/1, 11
wird der Bebauungsplan mit der Bezeichnung "Verlängerte Südstraße" aufgestellt.
2. Zustimmunqsbeschluß:
Der Rat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Form, wie er
- durch das Büro Wild und Klumpp, Montabaur, mit Datum vom 20.10.1992 auf- gestellt wurde und
- dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat,
grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Plan dahingehend überarbeiten zu lassen, daß eine bessere Ausnutzung der Grundstücke sichergestellt wird; insbesondere ist ein Bereich für eine Reihenhausbebauung vorzusehen.
3. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, diese Fläche, entsprechend den Planungsabsichten der Stadt Montabaur, wegen der geplanten Dringlichkeit bei der Novellierung des Flächennutzungsplanes vorzusehen und dem Verbandsgemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ratsmitglied Lorenz (BfM) hat an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht tei1 genommen.
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