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yerbandsgeheindeverhaltung MOMTABAUR
Im Namen der Stadt Montabaur
Abt./Az.: _
III/l H.Ju/No
Punkt I1/3:
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|X1 öffentlich ( g*antlich
Oatum
02.07.1992
OruckMeh« Nr. (ggl Nacmqvwtnarli)
179/1992
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Oy Sitzungsttrmin
Bau-, Haupt- und Finanzausschuß der Stadt Montabaur
14.07.1992
Stadtrat
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Änderung des Bebauungsplanes "Sonmerwiese” für das Flurstück Nr. 146/21 (Flur 2) an der Eichender ff Straße
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3*»cMu6vor*chlag
1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB:
Der Bebauungsplan "Sommerwiese" wird für das Flurstück Nr 146/21 (FLur 2) - Kopernikusstraße 7 - dergestalt geändert, daß auch für den südlicher., zur EichendorffStraße hin orientierten Teil des Grundstückes eine WohnhÄusoebau- ung zugelassen wird.
Es wird
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I - eine überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt
$ - eine 1-geschossige Bauweise zugelassen
I - die Firsthöhe auf 9,00 m begrenzt; Bezugspunkt ist die Eichendorffistraße
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2. Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens nach § 13 BauGB:
Durch die Planänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so daß gemäß § 13 BauGB ein vereinfachtes Änderungsverfahren durchgeführt w-ird. Eine Beteiligung der Grundstücksnachbarn hat bereits stattgefunden; die Zlustim- mungserklärungen der Nachbarn liegen vor.
Seratungsergebnis
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• Mit
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Ja
Nein
Enthaftung
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Laut
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Ab
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ig vom 1992 ’. X

