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VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR Punkt 1/1 c):
Beschlußvorlage
Im Namen der Stadt Montabaur
Abt./Az.:
IV/3.1 Pö/Ry
1
Datum
06.08.1992
—, ___ nicht-
| öffentlich | x | öffentlich
Oruckaach« Nr. (ggf. Nachtragvartnark)
209/1992
Beratungjfolge
^ Sitzungstarmin
Haupt- u. Finanzausschuß der Stadt Montabaur
15.09.1992
Stadtrat
29.09.1992
Betreff
Verkauf eines Grundstückes im Baugebiet "Koblenzer Straße", ehern. Sportplatz, Montabaur, 1.067 m 2 groß
- Anlage Nr. 1 -
BeschiuSvoraehlag
Die Stadt Montabaur verkauft das im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Grundstück an die Fa. WEHA Massivhaus GmbH, vertreten durch Herrn Otto,
Erlenweg 4, 5418 Selters.
Das Baugrundstück in der Gemarkung Montabaur, mit einer Größe von 1.067 m 2 kostet 180,— DM/m 2 inkl. Erschließungskosten.
Der Gesamtkaufpreis beläuft sich somit auf 192.060,— DM.
Der Betrag ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages. Die aus dem Vertragsgeschäft entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten des Erwerbers. Der Käufer muß sich zudem verpflichten, nachfolgend aufgeführte, allgemein übliche Bedingungen zu übernehmen.
1. Bebauungsverpflichtung innerhalb von 3 Jahren im Rahmen des Bebauungsplanes.
2. Schutz und Erhalt der Bäume (soweit auf dem Grundstück vorhanden).
3. Rückübertragungsrecht.falls innerhalb der 3 Jahre nicht gebaut wurde.
4. Nachentschädigung in Höhe von 30 % der heutigen Kaufpreissumme, falls
in den nächsten 5 Jahren mehr als 50 % der noch zu errichtenden Wohnungen veräußert werden.
5. Baubeginn frühestens ab ca. 01.04.1993, spätestens bis zum 31.12.1993.
Beratungsergebnis
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Sitzung am
TOP ,
_ En-
stimmig
Mit
Stimmen*
X| mehrheit
Ja
Ao
Nein
3-
Enthaltung
3
Laut
_ Beschluß*
| Vorschlag
Ab
weichender
Beschluß
X| (Rückseite)
Ergänzung: In den Vertrag wird für den Fall, daß im Bebauungsplan als erhaltenswert aufgeführte Bäume zerstört werden, eine pauschalierte Schadenersatzpflicht von
50.000 DM pro Baum aufgenommen.

