Akte 
Sitzung 29. September 1992
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VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG

MONTABAUR Punkt 1/1 c):

Beschlußvorlage

Im Namen der Stadt Montabaur

Abt./Az.:

IV/3.1 Pö/Ry

1

Datum

06.08.1992

, ___ nicht-

| öffentlich | x | öffentlich

Oruckaach« Nr. (ggf. Nachtragvartnark)

209/1992

Beratungjfolge

^ Sitzungstarmin

Haupt- u. Finanzausschuß der Stadt Montabaur

15.09.1992

Stadtrat

29.09.1992

Betreff

Verkauf eines Grundstückes im Baugebiet "Koblenzer Straße", ehern. Sportplatz, Montabaur, 1.067 m 2 groß

- Anlage Nr. 1 -

BeschiuSvoraehlag

Die Stadt Montabaur verkauft das im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Grundstück an die Fa. WEHA Massivhaus GmbH, vertreten durch Herrn Otto,

Erlenweg 4, 5418 Selters.

Das Baugrundstück in der Gemarkung Montabaur, mit einer Größe von 1.067 m 2 kostet 180, DM/m 2 inkl. Erschließungskosten.

Der Gesamtkaufpreis beläuft sich somit auf 192.060, DM.

Der Betrag ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages. Die aus dem Vertragsgeschäft entstehenden Neben­kosten gehen zu Lasten des Erwerbers. Der Käufer muß sich zudem verpflichten, nachfolgend aufgeführte, allgemein übliche Bedingungen zu übernehmen.

1. Bebauungsverpflichtung innerhalb von 3 Jahren im Rahmen des Bebauungs­planes.

2. Schutz und Erhalt der Bäume (soweit auf dem Grundstück vorhanden).

3. Rückübertragungsrecht.falls innerhalb der 3 Jahre nicht gebaut wurde.

4. Nachentschädigung in Höhe von 30 % der heutigen Kaufpreissumme, falls

in den nächsten 5 Jahren mehr als 50 % der noch zu errichtenden Wohnungen veräußert werden.

5. Baubeginn frühestens ab ca. 01.04.1993, spätestens bis zum 31.12.1993.

Beratungsergebnis

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Sitzung am

TOP ,

_ En-

stimmig

Mit

Stimmen*

X| mehrheit

Ja

Ao

Nein

3-

Enthaltung

3

Laut

_ Beschluß*

| Vorschlag

Ab­

weichender

Beschluß

X| (Rückseite)

Ergänzung: In den Vertrag wird für den Fall, daß im Bebauungsplan als erhaltenswert aufgeführte Bäume zerstört werden, eine pauschalierte Schadenersatzpflicht von

50.000 DM pro Baum aufgenommen.